Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.07.2008 - 3 W 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15022
OLG Bremen, 25.07.2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,15022)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.07.2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,15022)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,15022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 115 Abs. 2, 114 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung eines zur Klasse der sog. "Sport Utility Vehicles" (SUV) gehörenden PKW als einzusetzendes Vermögen im Rahmen eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2
    Berücksichtigung des Wertes eines sog. Sport Utility Vehicles ( SUV ) im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 28.06.2007 - 1 W 22/07

    Pkw als geschütztes Vermögen, das nicht bei der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Bremen, 25.07.2008 - 3 W 19/08
    Nach der Rechtsprechung sind Personenkraftwagen im Rahmen eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO anzusehen (vgl. OLG Bremen, OLGR 2007, 619 f.; KG, NZV, 2007, 43 mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254

    Prozesskostenhilfe; Vermögen; Pkw

    Denn die Schonvermögensgrenze wird vom Antragsteller schon deshalb weit überschritten, weil zu seinem Vermögen auch ein Mercedes C 200, Baujahr 2008 gehört, dessen Wert er mit ca. 15.000 Euro angegeben hat (vgl. OLG Bremen vom 25.7.2008 MDR 2009, 57 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.03.2008 - 3 W 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39832
OLG Dresden, 03.03.2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,39832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,39832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2008 - 3 W 19/08 (https://dejure.org/2008,39832)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit, Haftdauer, Verlängerung, Türkei, Türken, Auslandsvertretung, Passersatzbeschaffung, Bundespolizei, Ausländerbehörde, Beweislast

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2008 - 3 W 19/08
    In diesem Falle wäre eine Verlängerung der Haft nicht zulässig, da eine Verletzung des Beschleunigungsgebots dazu führt, dass die Anordnung oder Fortsetzung der Haft unzulässig wird, soweit die Behörde die ihr verfassungsrechtlich zur Verfügung gestellte Zeit nicht genutzt hat (OLG München FGPrax 2005, 276).
  • OLG Dresden, 25.04.2008 - 3 W 363/08

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit,

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 03.03.2008 (3 W 19/08, unveröffentlicht) auf Folgendes hingewiesen: Im Hinblick auf das besondere Gewicht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG, Art. 5 Abs. 1 EMRK) ist die Einschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
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