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   OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06   

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https://dejure.org/2007,10605
OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06 (https://dejure.org/2007,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.05.2007 - 3 W 197/06 (https://dejure.org/2007,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 3 W 197/06 (https://dejure.org/2007,10605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung des Vorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Beschlussanfechtungsverfahren

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § ... 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; GerOrgG § 4 Abs. 3 Nr. 2 b; ; KostO § 1; ; KostO § 2; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 2 Nr. 2; ; KostO § 5; ; KostO § 5 Abs. 1; ; KostO § 8 Abs. 1; ; KostO § 8 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz; ; KostO § 14 Abs. 6 Satz 3; ; KostO § 137 Abs. 1 Nr. 6; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschusspflicht des Antragstellers bei Anfechtung von WEG -Beschlüssen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenschuldner im WEG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Antragsteller haftet für Kosten eines Sachverständigengutachtens (IMR 2007, 1137)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06
    Bei Geschäften, die - wie hier - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat (vgl. BayObLG RPfleger 1997, 322; KG RPfleger 1985, 256; Rohs/Wedewer aaO § 2 Rdnr. 3; Korintenberg/Lappe, 16. Aufl. KostO § 2 Rdnr. 13).
  • KG, 08.01.1985 - 1 WF 3294/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06
    Bei Geschäften, die - wie hier - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat (vgl. BayObLG RPfleger 1997, 322; KG RPfleger 1985, 256; Rohs/Wedewer aaO § 2 Rdnr. 3; Korintenberg/Lappe, 16. Aufl. KostO § 2 Rdnr. 13).
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06
    Ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 113, OLG Koblenz JurBüro 1988, 1202).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06
    Bei dem hier vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Antragsverfahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; vgl auch OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 108; Staudinger/Wenzel, WEG 13. Bearb. 2005 § 48 Rdnr. 5), weshalb § 2 Nr. 1 KostO einschlägig ist.
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