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   OLG Hamburg, 25.04.2012 - 3 W 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13139
OLG Hamburg, 25.04.2012 - 3 W 2/12 (https://dejure.org/2012,13139)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - 3 W 2/12 (https://dejure.org/2012,13139)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - 3 W 2/12 (https://dejure.org/2012,13139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Warum Sie Ihre Abmahnung nicht per Einschreiben mit Rückschein versenden sollten

  • openjur.de

    §§ 99 Abs. 2, 920 Abs. 2, 93, 97 Abs. 2 ZPO

  • Justiz Hamburg

    Zugang der Abmahnung

    § 93 ZPO, § 97 Abs 2 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 920 Abs 2 ZPO
    Zugang einer per Übergabe-Einschreiben versandten Abmahnung: Glaubhaftmachung der unterbliebenen Hinterlassung eines Benachrichtigungsscheins im Streit über die Kosten des Eilverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Zugangszeitpunkts einer per Übergabe-Einschreiben versandten Abmahnung; Annahme einer Zugangsfiktion bei Nichtabholung des Einschreibens durch den Empfänger

  • omsels.info PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Übergabe-Einschreiben versandten Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zugang einer Abmahnung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zum Zugang einer Abmahnung per Einschreiben

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann geht eine Abmahnung per Einschreiben zu?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Risiko der Prozesskostentragung bei vorheriger Abmahnung per Übergabe-Einschreiben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Abmahnung per Einschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1210
  • K&R 2012, 524
  • afp 2012, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2012 - 3 W 2/12
    Die per Einschreiben versandte Abmahnung ist der Antragsgegnerin unstreitig nicht körperlich und auch nicht im rechtlichen Sinne zugegangen, weil auch die - unterstellte - Hinterlassung des Benachrichtigungsscheins im Falle eines nicht übergebenen, sondern in der Post niedergelegten Übergabe-Einschreibens den Zugang noch nicht bewirkt (vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1997, Az. VIII ZR 22/97, BGHZ 137, 205).

    Ob es in dieser Konstellation angebracht ist, die Grundsätze über die Zugangsvereitelung - Folge: Zugangsfiktion - dann anzuwenden, wenn der Adressat das nur einmalig versandte Einschreiben nicht innerhalb der Lagerfrist abholt (so Köhler/Bornkamm § 12 Rn. 1.34a für den wettbewerbsrechtlichen Regelfall, in dem eine Wiederholung der Abmahnung nicht zumutbar erscheine; anders - erneuter Zustellversuch erforderlich - in einem kaufrechtlichen Fall BGH, Urteil v. 26.11.1997, Az. VIII ZR 22/97, BGHZ 137, 205 unter II.2.a)), kann vorliegend offenbleiben.

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2012 - 3 W 2/12
    Für den Nichtzugang der Abmahnung ist die Antragsgegnerseite darlegungs- und beweispflichtig, weil diese sich auf die vom kostenrechtlichen Grundsatz des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO abweichende Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO beruft (vgl. BGH 21.12.2006 - I ZB 17/06 - GRUR 2007, 629 Tz. 13 - Zugang des Abmahnschreibens).
  • KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Die Antragsgegnerin hat zu ihrer behaupteten Abwesenheit auch nichts glaubhaft gemacht, obwohl sie in diesem Punkt die Glaubhaftmachungslast trägt (vgl. insoweit OLG Hamburg WRP 2012, 1153, 1154).

    Hat indes der Unterlassungsgläubiger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Einschreiben und Rückschein an den Schuldner abgesandt, welchen die Abmahnung aber deshalb nicht erreicht hat, weil die Sendung wegen der Abwesenheit des Schuldners niedergelegt und innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt worden ist, ist dem Gläubiger ein weiterer Abmahnversuch grundsätzlich nicht zuzumuten; der Schuldner kann sich in diesem Fall daher nicht mit Erfolg auf die Vorschrift des § 93 ZPO berufen (OLG Frankfurt NJW-RR 2014, 766; Bornkamm a.a.O.; vgl. ferner - für Übergabeeinschreiben - OLG Hamburg WRP 2012, 1153 f.).

  • OLG Koblenz, 03.11.2021 - 9 U 1366/21

    Werbung mit den Begriffen Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin,

    Aufgrund des summarischen Charakters des (Eil-)Verfahrens kann den Parteien ein Vollbeweis hingegen nicht abverlangt werden (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2012, 1210, 1211; MünchKomm-Drescher/ZPO, 6. Aufl. 2020, § 920 , Rdnr. 20, m.w.N).
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