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   OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02   

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https://dejure.org/2002,3754
OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels; Antragsberechtigung; Beschwerdebefugnis in Betreuungssachen; Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; FGG § 69 i Abs. 7; ; FGG § 69 i Abs. 8; ; BGB § 1908b; ; BGB § 1908c; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gegen abgelehnten Betreuerwechsel beschweren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 31
  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfasst (BGHZ 132, 157, 159; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146; 182; Beschlüsse vom 29. November 1999 - 3 W 243/99 - und vom 30. August 2000 - 3 W 177/00 -).

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Er hat ein Beschwerderecht dieses Personenkreises gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers nicht gewollt, und zwar aus Gründen des Wohls des Betreuten (vgl. BGHZ 132, 157,162 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 11/4528 S. 174; BayObLG aaO).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil das Gesetz in den §§ 69 g, 69 i FGG eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); im Übrigen ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69 e FGG nicht genannt.
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 02.01.1996 - 16 Wx 161/95

    Eigenes Beschwerderecht der Kinder eines Betreuten bei Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    c) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1996, 1024 - Vorlagebeschluss) kann ein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1) auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleitet werden.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
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