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   OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99   

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OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.11.1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. November 1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 96

    KostO §§ 17, 26 bis 28, 79; Art. 10c RL 69/335 EWG; Art. 12 Abs. 1e RL 69/335 EWG
    Rückforderung von Handelsregistergebühren

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 17, 26 bis 28, 79; Art. 10 c und 12 Abs. 1 e Richtlinie 69/335 EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1094
  • Rpfleger 2000, 128
  • NZG 2000, 363
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgemäß ist inzwischen - soweit ersichtlich - ebenfalls einhellig anerkannt, dass die Vorschrift des § 28 KostO in den vor und nach dem 1.Juli 1997 geltenden Fassung den vorbezeichneten Normen des Gemeinschaftsrechts widerspricht, soweit sich aus ihrer Anwendung Gebühren ergeben, die den tatsächlichen Aufwand der Gerichte bei Vornahme der Eintragungen in das Handelsregister übersteigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLG ZIP 1999, 359, 363 und 364ff. - letztere = MittBayNot 1999, 90 m.Anm.Engel; OLG Köln NJW 1999, 1341 und Rpfleger 2000, 185; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; Gustavus, ZIP 1998, 502; Wolf, ZIP 2000, 949; Müther, Rpfleger 2000, 316/318 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke a.a.O. § 26 Rdn.13a; Rohs/Rohs a.a.O. § 26 Rdn.2aff.; Göttlich/Mümmler a.a.O. Stichwort "Handelsregister" 9.).

    Auch diese halten die Anbringung eines Vorläufigkeitsvermerks entsprechend § 13 Abs. 4 KostVfg bzw. den Erlass eines nur vorläufigen Kostenansatzes bis zum Vorliegen der entsprechenden Erhebungen regelmäßig für zulässig, wobei die Entscheidung über die Vorgehensweise nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen hat und in das Ermessen des Kostenbeamten bzw. der gerichtlichen Instanzen gestellt wird (vgl. etwa BayObLG ZIP 1999, 359 u.a.; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; OLG Köln NJW 1999, 1341/1342; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252).

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

    Seine Entscheidung hat in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 2001, 1579; in Begründung und Ergebnis gleich OLG Dresden Rpfleger 2002, 485/486).

    Soweit die Rechtslage unsicher ist und eine abschließende Klärung durch den Gesetzgeber abgewartet werden soll (wie dies das Oberlandesgericht Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129 bei vorliegender Fallgestaltung annimmt), darf die Staatskasse mit einer Rückerstattung jedenfalls solcher Beträge, die nicht wesentlich überhöht erscheinen und bei denen deshalb mit einem abschließenden verbleib bei der Staatskasse gerechnet werden kann, in aller Regel abwarten, bis der Gesetzgeber gehandelt hat (vgl. auch die in KG JurBüro 2003, 31/32 mitgeteilte Praxis).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, auch überzahlte Notarkosten seien nach allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche vom Tag der Zahlung bis zum Tag der Rückzahlung zu verzinsen, wobei die Zinshöhe entsprechend § 238 AO mit 6 % angenommen wurde (BayObLG, Beschl. v. 9.12.1998 - 3Z BR 273/98, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000 - 15 W 250/00, RPfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.11.1999 - 3 W 219/99, RPfleger 2000, 128).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    In der Sache weist der, Senat - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; ebenso: Pfälz. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128) der Auffassung ist, dass die Staatskasse verpflichtet ist, Zinsen zu entrichten, wenn nach der KostO erhobene Gebühren zurückzuerstatten sind.
  • OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 311/05

    Verzinsungspflicht des Kostenerstattungsanspruchs für Altfälle

    Die Kammer hat die Verpflichtung der Staatkasse zur Verzinsung des Erstattungsanspruchs des Kostenschuldners, der sich aus der Überhebung von Gebühren ergibt, durch Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BayObLG vom 09.12.1998 (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194) und des Senats (FGPrax 2001, 90; ebenso OLG Dresden Rpfleger 2002, 485; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1579) begründet.
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00

    Kostenerinnerung - Erstattungsanspruch des Kostenschuldners nach Herabsetzung des

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt über den vom Kostenschuldner geltend gemachten Erstattungsanspruch im Kostenerinnerungsverfahren nach § 14 Abs. 2 KostO entschieden worden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36; BayObLG FGPrax 2000, 255; Senat a.a.O.).
  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

    Der Senat verneint jedoch im Gegensatz zu einer in Rechtsprechung und Schrifttum inzwischen verbreiteten Auffassung (BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Köln JurBüro 2001, 312; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; LG Tübingen MDR 2000, 1460; Korintenberg-Lappe, KostO, 14. Auflage, § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, § 14 Rdn. 19; Hartmann, KostG, 30. Auflage, § 17 KostO Rdn. 5; a. A. Markl/Meyer, GKG, 4. Auflage, § 4 Rdn. 12) einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe in Gestalt eines Zinsanspruchs.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

    e) Es verbleibt mithin dabei, dass die Kostenschuldnerin einen Anspruch auf Verzinsung der zu erstattenden Beträge hat (so auch BayObLG, JurBüro 1999, 258; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 128; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 14 Rdn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 17 KostO Rdn. 5; Schön, NJW 1993, 3289).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2017 - 1 K 2065/16

    Wasserversorgungsbeiträge

    Diesen Verstoß gegen das Kostenrecht hätte die Klägerin im Wege des nicht fristgebundenen und gebührenfreien Erinnerungsverfahrens nach § 66 Abs. 1 GKG rügen und auf diesem Wege die begehrte Rückerstattung der Gerichtsgebühren erwirken können (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. November 1999 - 3 W 219/99 -, juris, m. w. N.).
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