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   OLG Zweibrücken, 15.12.2005 - 3 W 221/05   

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https://dejure.org/2005,1530
OLG Zweibrücken, 15.12.2005 - 3 W 221/05 (https://dejure.org/2005,1530)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.2005 - 3 W 221/05 (https://dejure.org/2005,1530)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 3 W 221/05 (https://dejure.org/2005,1530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Volltext und Kurzanmerkung)

    KostO § 156 Abs. 2; GBO § 133; GBAbVfV § 1 Satz 1 Nr. 3 a
    Gebühren für automatisierten Grundbuchabruf sind verauslagte Gerichtskosten

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 156 Abs. 2; GBO § 133; GBAbVfV § 1 Satz 1 Nr. 3 a
    Gebühren für automatisierten Grundbuchabruf sind verauslagte Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notargebühren: Erstattungsfähigkeit verauslagter Kosten beim automatisierten Grundbuchabruf; Anspruch eines Notars gegen den Zahlungspflichtigen auf Zahlung des Betrages der von der Justiz für die automatisierte Gewährung der Einsicht in das Grundbuch erhobenen Gebühren ...

  • Judicialis

    KostO § 147; ; KostO § 154 Abs. 2; ; GBO § 133; ; GBAbVfV § 1 Satz 1 Nr. 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren für die Gewährung der Einsicht ins Grundbuch als verauslagte Gerichtskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Abrechnen der Kosten des automatisierten Grundbuchabrufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kosten der Einsicht ins EDV-Grundbuch

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Notare dürfen Kosten des automatisierten Grundbuchabrufs abrechnen

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Elektronisches Grundbuch kostet extra

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zusätzliche Notarkosten für elektronische Grundbucheinsicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Notare dürfen Kosten des automatisierten Grundbuchabrufs abrechnen

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Volltext und Kurzanmerkung)

    KostO § 156 Abs. 2; GBO § 133; GBAbVfV § 1 Satz 1 Nr. 3 a
    Gebühren für automatisierten Grundbuchabruf sind verauslagte Gerichtskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1389
  • NJW-RR 2006, 1391
  • MDR 2006, 838
  • FGPrax 2006, 135
  • Rpfleger 2006, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93

    Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2005 - 3 W 221/05
    Ob die Zulässigkeit der Weisungsbeschwerde des Notars gemäß § 156 Abs. 6 KostO eine Beschwer der ihm vorgesetzten oder ihn anweisenden Dienstbehörde erfordert (so etwa Senat, JurBüro 1988, 1054; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 1712; a. A.: BayObLG MittBayNot 1994, 169, 170 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 352/14

    Erstattungsanspruch des Notars wegen verauslagter Gerichtskosten

    Die Tatsache, dass der Notar Kostenschuldner gegenüber der Justiz ist, besagt noch nicht, wer diese Kosten letztlich zu tragen hat (vgl. - in anderem Zusammenhang - auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2006, 228, [OLG Zweibrücken 15.12.2005 - 3 W 221/05] zitiert nach juris).
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