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   OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,3010
OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07 (https://dejure.org/2007,3010)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.06.2007 - 3 W 23/07 (https://dejure.org/2007,3010)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 3 W 23/07 (https://dejure.org/2007,3010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mietverhältnis: Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe bei Ausübung des Vermieterpfandrechts an vom Mieter zurückgelassenen Sachen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 546a; 562
    Keine Entschädigung des Vermieters, wenn verspätete Rückgabe der gemieteten Räume auf Ausübung eines Vermieterpfandrechts beruht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinderung eines Mieters an der Entfernung von Gegenständen aus der Mietsache aufgrund der Ausübung eines Vermieterpfandrechts durch die Vorenthaltung der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • Judicialis

    BGB § 546a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546a
    Ausgeübtes Vermieterpfandrecht schließt Ersatzansprüche des Vermieters gem. § 546a BGB aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorenthalten der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorenthaltung bei Vermieterpfandrecht? (IMR 2007, 349)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 137
  • ZMR 2008, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05

    Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07
    Ein Vorenthalten scheidet bereits aus, wenn der Vermieter an einzelnen dem Mieter gehörenden und in den Mieträumen bzw. auf dem Grundstück befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht ausübt, welches den Mieter daran hindert, diese zu entfernen (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2006, 140 = DWW 2006, 158).
  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Soweit das OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.7.2005 - 24 U 14/05 - DWW 2006, 158 (und dem folgend das OLG Rostock im Beschluss vom 8.6.2007 - 3 W 23/07 - MDR 2008, 137) eine Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB wegen einer Ausübung des Vermieterpfandrechts verneint hat, hat es sich allein auf das Urteil des hiesigen Senats vom 14.2.2005 gestützt, welches - wie dargelegt - für die vorliegende Konstellation nicht einschlägig ist.
  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Ein Rückerlangungswille ist bereits zu verneinen, soweit und solange der Vermieter sein Vermieterpfandrecht ausübt (OLG Hamburg, Urt. v. 25.10.1989 - 4 U 255/88, DWW 1990, 22; KG, Urt. v. 14.02.2005 - 8 U 144/04, NZM 2005, 422; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2005 - I-24 U 14/05, 24 U 14/05, DWW 2006, 158; OLG Rostock, Beschl. v. 08.06.2007 - 3 W 23/07, WuM 2007, 509; Schmidt/Futterer, Mietrecht, § 546a Rn. 52).
  • AG Villingen-Schwenningen, 03.09.2015 - 11 C 243/14

    Mietminderung bei defekter Heizungsanlage

    Da dieser Zustand aber dem Willen des Vermieters entspricht, fehlt es an dem für einen Nutzungsentschädigungsanspruch notwendigen Rücknahmewillen (OLG Dresden, NZM 2010, 88; OLG Rostock, WuM 2007, 509; KG NZM 2005, 422; OLG Hamburg, WuM 1990, 77); dies gilt unabhängig davon, ob das Vermieterpfandrecht wirksam entstanden ist oder nicht (LG Osnabrück, WuM 2006, 645).
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