Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung angeordneter Abschiebungshaft; Vorliegen eines Verdachts auf einen Entziehungswillen auf Grund der Erheblichkeit des an Schleuser gezahlten Geldbetrages
- Judicialis
AufenthG § 62; ; FEVG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; FEVG § 7 Abs. 5; ; FGG § 14; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe im Abschiebungshaftverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen - 10 XIV 96/05
- LG Mainz, 12.12.2005 - 8 T 278/05
- OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05
- OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 8 T 278/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00
Zulässigkeit der Abschiebehaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05
Zwingend oder auch nur nahe liegend muss der hieraus gezogene Schluss nicht sein (vgl. BGH FGPrax 2000, 130; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. v. 02.02.2005 - 3 W 18/05 -).Insbesondere den Umstand, dass der Betroffene für die Hilfe zur illegalen Einreise einen erheblichen Geldbetrag an Schleuser gezahlt hat, durfte das Landgericht als ein gewichtiges Indiz für seinen Entziehungswillen werten (vgl. BGH NVwZ 2000, 965).
- OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05
Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05
Vielmehr darf die Sicherungshaft nur dann nicht angeordnet werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Abschiebung während der unter Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Haftzeit angeordneten Haft nicht durchgeführt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschl. vom 08.03.2005 - 3 W 53/05 - OLG Hamm NVwZ 1995, 826, 827, zitiert nach Juris, m.w.N.). - OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95
Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05
Vielmehr darf die Sicherungshaft nur dann nicht angeordnet werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Abschiebung während der unter Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Haftzeit angeordneten Haft nicht durchgeführt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschl. vom 08.03.2005 - 3 W 53/05 - OLG Hamm NVwZ 1995, 826, 827, zitiert nach Juris, m.w.N.).