Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die vorläufige Vollstreckbarerklärung eines italienischen "decreto ingiuntivo" (Mahnbescheid); Anforderungen an das Vorliegen einer Entscheidung im Sinne von Art. 32, 38 Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 32, 38 EuGVVO
Vollstreckbarerklärung eines italienischen "decreto ingiuntivo" (Mahnbescheid) - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 32, Art. 38
Zur Vollstreckbarkeitserklärung für italienischen Mahnbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Auslandsvollstreckung - Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Auslandsvollstreckung - Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 28.11.2005 - 1 O 268/05
- OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05
Papierfundstellen
- BB 2006, 709
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 22.09.2005 - 3 W 175/05
Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines italienischen Mahnbescheids ohne …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05
Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 22. September 2005 - 3 W 175/05-).Im Gegensatz zu dem, der Entscheidung des Senats vom 22. September 2005 - 3 W 175/05 - zugrunde liegenden Fall, in dem der Mahnbescheid ohne vorherige Anhörung der dortigen Antragsgegnerin sofort in vorläufig vollstreckbarer Form erlassen wurde (Art. 642 c.p.c.), erfolgte im Streitfall die Gewährung der vorläufigen Vollstreckung des Mahnbescheids, nachdem die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt und ihre Einwendungen vorgebracht hatte (Art. 648 c.p.c.).
- EuGH, 13.07.1995 - C-474/93
Hengst Import / Campese
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05
Hierfür reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 39/02, Rdnrn. 43-52 - und Urteil vom 13. Juli 1995 - C - 474/93 -, veröffentlicht in IPrax 1996, 262; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 -, veröffentlicht in juris). - OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
Vollstreckung aus einem italienischen Vollstreckungsbescheid
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05
Hierfür reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 39/02, Rdnrn. 43-52 - und Urteil vom 13. Juli 1995 - C - 474/93 -, veröffentlicht in IPrax 1996, 262; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 -, veröffentlicht in juris). - EuGH, 14.10.2004 - C-39/02
Mærsk Olie & Gas
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05
Hierfür reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 39/02, Rdnrn. 43-52 - und Urteil vom 13. Juli 1995 - C - 474/93 -, veröffentlicht in IPrax 1996, 262; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 -, veröffentlicht in juris).
- OLG Stuttgart, 25.08.2010 - 5 W 33/08
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Wiederaufnahme des …
Hinsichtlich der Vollstreckbarerklärung derartiger Titel bestehen nach allgemeiner Ansicht - im Gegensatz zu ausländischen Titeln, bei denen die Vollstreckbarkeit ohne Anhörung ausgesprochen wird (zu derartigen Fällen des "decreto ingiuntivo immediatamente esecutivo : OLG Düsseldorf OLG Report 2006, 876; OLG Zweibrücken OLG Report 2006, 218) - keine Bedenken (OLG Celle, NJW-RR 2007, 718; OLG Düsseldorf OLG Report 2007, 458; OLG Zweibrücken RIW 2006, 709; OLG Frankfurt OLG Report 2005, 964).