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   OLG Nürnberg, 13.08.2002 - 3 W 2455/02   

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https://dejure.org/2002,7532
OLG Nürnberg, 13.08.2002 - 3 W 2455/02 (https://dejure.org/2002,7532)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.08.2002 - 3 W 2455/02 (https://dejure.org/2002,7532)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. August 2002 - 3 W 2455/02 (https://dejure.org/2002,7532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Abwesenheitsgeldern und Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Einzelfallumstände; "Kleine Distanz" ; "Große Distanz" ; Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ; Wegfall des Lokalisationsprinzips ; Informationspauschale

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 78 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 § 78 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Abwesenheitsgeldern und Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 91 Abs. 2 S. 1, 78 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 91 Abs . 2 S . 1, 78 Abs . 1
    Kostenrecht: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 15.12.1995 - 3 W 1018/95

    Voraussetzungen für die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2002 - 3 W 2455/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. etwa Beschlüsse v. 12.4.1995 - Az. 3 W 1018/95 - bzw. v. 21.8.1996 - Az. 3 W 1921/96).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2002 - 3 W 1503/02

    Auslegungsgrundsätze des Begriffs "notwendig" in § 91 Abs. 2 S.1 ZPO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2002 - 3 W 2455/02
    Der Senat teilt die zuletzt genannte Auffassung so bereits Beschlüsse vom 21.05.2002, Az. : 3 W 1503/02, bzw. vom 02.07.2002, Az.: 3 W 1640/02), zumal nach seiner Einschätzung von der Gegenmeinung dem weiterhin geltenden Tatbestandsmerkmal "notwendig" häufig zu wenig Beachtung geschenkt wird.
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