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   OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94   

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https://dejure.org/1994,3788
OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94 (https://dejure.org/1994,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.1994 - 3 W 247/94 (https://dejure.org/1994,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 (https://dejure.org/1994,3788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Statusfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2, 121 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1224
  • FamRZ 1995, 241
  • AnwBl 1996, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.12.1986 - 3 WF 388/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94
    Der Senat hält an seiner seit langem vertretenen Auffassung fest, daß im Abstammungsprozeß, sei es bei einer Ehelichkeitsanfechtungsklage oder einer negativen Feststellungsklage, dem kl Ehemann bzw. dem seine nichteheliche Vaterschaft bestreitenden Kl in der Regel ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, weil die Statusfeststellung mit ihren weitreichenden Folgen in Personen- und vermögensrechtlicher Hinsicht für die Betroffenen von außerordentlicher Bedeutung ist (FamRZ 1990, 420, 1262; FamRZ 1987, 402).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1989 - 3 W 579/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94
    Der Senat hält an seiner seit langem vertretenen Auffassung fest, daß im Abstammungsprozeß, sei es bei einer Ehelichkeitsanfechtungsklage oder einer negativen Feststellungsklage, dem kl Ehemann bzw. dem seine nichteheliche Vaterschaft bestreitenden Kl in der Regel ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, weil die Statusfeststellung mit ihren weitreichenden Folgen in Personen- und vermögensrechtlicher Hinsicht für die Betroffenen von außerordentlicher Bedeutung ist (FamRZ 1990, 420, 1262; FamRZ 1987, 402).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2000 - 1 WF 143/00

    Prozeßkostenhilfe: Übereinstimmende Anträge der Partei und des beigeordneten

    Letzteres ist in der Regel nicht der Fall, wenn eine Partei dem beigeordneten Rechtsanwalt das Mandat ohne objektiv triftigen Grund entzogen hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, 14. Zivilsenat, MDR 1988, s. 501; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 241).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03

    Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines

    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2006 - 5 WF 175/06

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwalts in

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des 3. Senats für Familiensachen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2006, 3 WF 44/06, OLG-Report Frankfurt 2006, 827) an, der zu Recht darauf abgestellt hat, dass einem Laien in der Regel nicht bekannt ist, welche Voraussetzungen vorliegen und eingehalten werden müssen, damit eine Vaterschaftsanfechtungsklage Aussicht auf Erfolg hat (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241).
  • OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im

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  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 W 229/95
    Allerdings ist im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß wegen der weittragenden Bedeutung der Entscheidung die Beiordnung eines Rechtsanwalts im allgemeinen erforderlich (Senatsbeschl. v. 2.5.1994 in FamRZ 1995, 241; OLG Hamm Anw BLG 1982, 254).
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