Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.03.2002

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   OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01   

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OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2001,3985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2001,3985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2001,3985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Verlängerung; Betreuung; Erstbestellung; Entlassung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 112
  • Rpfleger 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 W 229/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Dies gilt gemäß § 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG auch für die Auswahlentscheidung im Rahmen der Verlängerung der Betreuung und gemäß § 69 g Abs. 5 FGG grundsätzlich ebenso für das Beschwerdeverfahren (vgl. zur persönlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz: Senat, Beschlüsse vom 30. November 1995 - 3 W 229/95 - und 15. Dezember 1997 - 3 W 246/97 - Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 14, jew. m.w.N.).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Die Wünsche eines Betreuten sind - im Rahmen des Gesetzes - unabhängig von der Frage der Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen (Senat, BtPrax 1997, 164; BayObLG NJW-RR 1997, 71; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 510; MüKo/Schwab aaO § 1897 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 25 Wx 55/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Die Wünsche eines Betreuten sind - im Rahmen des Gesetzes - unabhängig von der Frage der Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen (Senat, BtPrax 1997, 164; BayObLG NJW-RR 1997, 71; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 510; MüKo/Schwab aaO § 1897 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Dies richtet sich nach der - vom Landgericht nicht geprüften - Vorschrift des § 1897 BGB (ebenso BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797 = FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; vgl. auch MüKo/Schwab, BGB 3. Aufl. § 1896 Rdnr. 128).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
    Die Wünsche eines Betreuten sind - im Rahmen des Gesetzes - unabhängig von der Frage der Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen (Senat, BtPrax 1997, 164; BayObLG NJW-RR 1997, 71; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 510; MüKo/Schwab aaO § 1897 Rdnr. 18).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Auf die weitere Beschwerde der Betroffenen, mit der sie lediglich die Auswahl des (bisherigen) Betreuers beanstandet hatte, hatte der Senat die Entscheidung des Landgerichts mit Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 3 W 276/01 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen hat, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl wie bei einer Erstentscheidung die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten sind (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05

    Betreuungsverlängerung: Maßstab für die Auswahl des Betreuers; Vorschlag des

    Das Gericht hat bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl - wie bei einer Erstentscheidung - die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein.
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24), so dass der Wunsch des Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.24).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01   

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https://dejure.org/2002,5419
OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01
    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass der materielle Anspruch des ausländischen Titels nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Gericht des Vollstreckbarerklärungsverfahrens unterliegt (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 1990, 1419, 1420; von der durch den Antragsgegner angeführten Entscheidung in NJW 1987, 1146 hat sich der Bundesgerichtshof in der späteren, Entscheidung ausdrücklich distanziert).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01
    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass der materielle Anspruch des ausländischen Titels nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Gericht des Vollstreckbarerklärungsverfahrens unterliegt (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 1990, 1419, 1420; von der durch den Antragsgegner angeführten Entscheidung in NJW 1987, 1146 hat sich der Bundesgerichtshof in der späteren, Entscheidung ausdrücklich distanziert).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Denn eine solche Überprüfung würde auf eine Durchbrechung der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung zielen (Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504, 506; vgl. auch KG FamRZ 1990, 1376, 1377 mit krit. Anm. Gottwald aaO S. 1377; OLG Köln InVo 1996, 105, 106; OLG Köln FamRZ 2001, 177; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422; Kropholler aaO Art. 43 EuGVO, Rdn. 28).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2004 - 2 WF 48/04

    Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

    Schließlich ist es dem Schuldner verwehrt, sich im vorliegenden Verfahren, das allein die Vollstreckbarkeit des Titels im Inland betrifft, auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu berufen (vgl. KG NJW 1991, 644, 645; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422 jew. m. w. N.; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl., § 12 AVAG Rdnr. 1).
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