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   OLG Bremen, 06.08.2001 - 3 W 28/01   

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https://dejure.org/2001,13728
OLG Bremen, 06.08.2001 - 3 W 28/01 (https://dejure.org/2001,13728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.08.2001 - 3 W 28/01 (https://dejure.org/2001,13728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 (https://dejure.org/2001,13728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 93; ZPO § 114 § 116 Abs. 1 Nr. 1 § 256
    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter für die Inanspruchnahme eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 679
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Infolge ihrer durch das Insolvenzverfahren unangetasteten Selbständigkeit sind die mit Hilfe des § 93 InsO geltend gemachten Einzelforderungen - wie auch der erkennende Senat des Oberlandesgerichts in einem der Klage vorgelagerten PKH-Verfahren (Beschl. v. 6. August 2001 - 3 W 28/01, ZIP 2002, 679) zutreffend angenommen hat - substantiiert darzulegen.
  • LG Hamburg, 08.09.2017 - 308 O 78/15

    Insolvenz: Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle;

    Infolge ihrer durch das Insolvenzverfahren unangetasteten Selbständigkeit sind die mit Hilfe des § 93 InsO geltend gemachten Einzelforderungen - wie auch der erk. Senat des OLG in einem der Klage vorgelagerten PKH-Verfahren (OLG Bremen v. 6.8. 2001, 3 W 28/01, ZIP 2002, S. 679) zutreffend angenommen hat - substantiiert darzulegen.".

    Dafür muss der Insolvenzverwalter genau angeben, welche Ansprüche und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge die Ansprüche von Gläubigern der Insolvenzschuldnerin zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (LG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2017, Az. 20 S 207/16, Anlage K 22; LG Regensburg, Urteil vom 05.05.2017, Az. 2 O 1139/16 (3), Anlage K 23; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06.08.2001, 3 W 28/01, BeckRS 2001, 13681, Rn. 4).

  • LG Frankenthal, 16.11.2016 - 2 S 115/16

    Insolvenz: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags des Insolvenzverwalters im

    Die Feststellung ermöglicht keine Vollstreckung und keine Anreicherung der Masse (OLG Bremen, Beschluss vom 24.10.2001, AZ 3 W 28/01 zitiert nach Lüke, OLG Bremen EWiR § 93 Insolvenzordnung 4/02, 389).

    Dann aber vermag er sich nicht pauschal auf einen Negativsaldo zu berufen, sondern muss die von ihm zur Masse beanspruchten Forderungen konkret nach Gläubiger, Höhe, Entstehungszeitpunkt und Schuldgrund darlegen, damit der Streitgegenstand in zivilprozessualer Weise ausreichend bezeichnet und im Übrigen auch der Gesellschafter zu den geltend gemachten Ansprüchen Stellung nehmen kann (Hanseatisches OLG Bremen ZIP 2002, 679; BGH WM 2007, 122; Uhlenbruck/Hirte Insolvenzordnung § 93 Randnr, 12).

  • LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17

    Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Kommanditisten der

    Kommt der Kläger seiner Darlegungslast nicht nach, ist die Klage nach der Rechtsprechung bereits unzulässig, jedenfalls aber unbegründet (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 193/05; OLG Bremen, Beschluss vom 06.08.20101 - 3 W 28/01; LG Frankenthal, Urteil vom 16.11.2016-2 F 115/16).
  • LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17

    Bezugnahme auf die Insolvenztabelle zur Substantiierung der Gläubigerforderungen

    Dem dürfte jedoch entgegenstehen, dass die Klägerin hinreichend bestimmt vortragen muss, welche der zur Tabelle festgestellten Gläubigerforderungen hier in Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2017 - 20 S 207/16 -, juris, mit Hinweis auf BGH BeckRS 2006, 15193; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 -, Rn. 4, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 16. November 2016 - 2 S 115/16 -, Rn. 10, juris), auch um dem Beklagten zu ermöglichen, gegen die jeweiligen Forderungen konkrete Einwendungen zu erheben (vgl. LG Frankenthal, a.a.O.).
  • LG Regensburg, 05.05.2017 - 2 O 1139/16

    Rückgewähr der Einlage eines Kommanditisten als Anspruch eines

    Fehlt es an der gebotenen Abgrenzung, ist die Klage unzulässig (BGH, Urteil vom 09.10.2006, Az. II ZR 193/05 = MDR 2007, 535 u;a. - Juris, Rn. 7 und 9; OLG Bremen, Beschluss vom 06.08.2001, Az. 3 W 28/01 = ZIP, 2002, 679 - Juris, Rn. 4; Landgericht Frankenthal, Urteil vom 16.11.2016, Az. 2 S 115/16 - Juris, Rn. 10; Uhlenbruck, § 93 InsO, Rdnr. 12; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 93 InsO, Rdnr. 63a).
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