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   OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00   

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OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00 (https://dejure.org/2000,21816)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.08.2000 - 3 W 3/00 (https://dejure.org/2000,21816)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 (https://dejure.org/2000,21816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Asylbewerbers auf vorübergehende Duldung wegen eines laufenden Eheschließungsverfahrens; Einstweiliger Rechtsschutz im Asylrecht; Fehlende Eilrechtsschutzbedürfnis bei untergetauchten Asylbewerber

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Asylbewerbers auf vorübergehende Duldung wegen eines laufenden Eheschließungsverfahrens; Einstweiliger Rechtsschutz im Asylrecht; Fehlende Eilrechtsschutzbedürfnis bei untergetauchten Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 01.12.1994 - 3 W 34/94

    Asylverfahren; Beschwerdeausschluß; Abschiebungsandrohung; Vollzug; Einstweilige

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    OVG des Saarlandes, Beschluß vom 1.12.1994 - 3 W 34/94 -, S. 5 des amtl.

    Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand 1997, § 55 Rdnr. 20; bejaht im Beschluß des 3. Senats vom 1.12.1994 - 3 W 34/94 - in Betracht gezogen im Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -.

    Beschluß des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 1.12.1994 - 3 W 34/94 -, S. 5 des amtl.

    Beschluß des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 1.12.1994 - 3 W 34/94 -, nochmals bestätigt in einem anders gelagerten Fall im Beschluß des 9. Senats des OVG des Saarlandes vom 19.4.1995 - 9 W 23/95 -.

    Anders als in dem zugunsten der Verlobten entschiedenen Fall des Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 1.12.1994 - 3 W 34/94 - steht hier keine Mitwirkung einer ausländischen Stelle aus.

  • OVG Sachsen, 14.10.1998 - 3 S 526/98

    Asylverfahren; Abschiebung; Einstweilige Anordnung; Sicherung eines Anspruchs;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, ebenso Beschluß des 9. Senats des OVG Saarlandes vom 15.5.2000 - 9 V 9/00 - Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610.

    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, für den Sachverhalt, daß noch eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt einer Scheinehe sowie einer Prüfung der Echtheit der Unterlagen mit mehrwöchigem Zeitaufwand in Rede stand; ebenso Beschluß des 1. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.9.1996 - 1 W 34/96 -, bezogen auf den Sachverhalt, daß eine Legalisierung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Dakar noch ausstand; weiter Beschluß des 9. Senats des OVG des Saarlandes vom 5.5.2000 - 9 V 9/00 - für den Sachverhalt, daß die Heiratspapiere zur Legalisierung erst nach Pakistan übersandt wurden; Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610, in dem Fall, daß die Verlobte ihrerseits Mitwirkungshandlungen bei dem Standesbeamten trotz mehrfacher Aufforderung nicht vornahm.

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, ebenso Beschluß des 9. Senats des OVG Saarlandes vom 15.5.2000 - 9 V 9/00 - Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610.

    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, für den Sachverhalt, daß noch eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt einer Scheinehe sowie einer Prüfung der Echtheit der Unterlagen mit mehrwöchigem Zeitaufwand in Rede stand; ebenso Beschluß des 1. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.9.1996 - 1 W 34/96 -, bezogen auf den Sachverhalt, daß eine Legalisierung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Dakar noch ausstand; weiter Beschluß des 9. Senats des OVG des Saarlandes vom 5.5.2000 - 9 V 9/00 - für den Sachverhalt, daß die Heiratspapiere zur Legalisierung erst nach Pakistan übersandt wurden; Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610, in dem Fall, daß die Verlobte ihrerseits Mitwirkungshandlungen bei dem Standesbeamten trotz mehrfacher Aufforderung nicht vornahm.

  • OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99

    Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - BVerwG 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13-17; Beschluß des 1. Senats vom 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, S. 7 des amtl.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - BVerwG 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13-17; Beschluß des 1. Senats vom 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, S. 7 des amtl.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    BVerfG, Beschluß vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67, betreffend vorläufigen Rechtsschutz für die Sicherung einer Vater-Kind-Beziehung eines untertauchten Asylbewerbers; OVG Weimar, Beschluß vom 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, zitiert nach juris = InfAuslR 2000, 19 [OVG Thüringen 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98] - 20.
  • OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00
    BVerfG, Beschluß vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67, betreffend vorläufigen Rechtsschutz für die Sicherung einer Vater-Kind-Beziehung eines untertauchten Asylbewerbers; OVG Weimar, Beschluß vom 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, zitiert nach juris = InfAuslR 2000, 19 [OVG Thüringen 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98] - 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    OVG, Beschluss v. 21.8.2000 - 3 W 3/00 -, juris; Hess. VGH, Beschluss v. 18.8.2000 - 12 UE 420.97.A -, AuAS 2000, 211; Bayer. VGH, Beschluss v. 24.3.1999 - 10 ZB 98.2730 -, AuAS 1999, 98; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - A 12 S 3426/95 -, AuAS 1998, 119).
  • OVG Sachsen, 08.02.2005 - 3 BS 426/04

    Unterlassung der Abschiebung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung, Befreiung

    Dabei kommt es entgegen der Ansicht des Antragstellers grundsätzlich nicht darauf an, aus welchen Gründen die Unterlagen unvollständig sind, und ob dies im Einzelfall sogar auf eine fehlerhafte Sachbehandlung durch das Standesamt zurückzuführen ist, sofern die Beschaffung der fehlenden Unterlagen überhaupt in der Macht der Verlobten steht (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 21.8.2000 - 3 W 3/00 - zit. nach juris).
  • OVG Saarland, 26.11.2007 - 2 B 461/07

    Abschiebungsschutz wegen Heiratsabsicht

    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.8.2000 - 3 W 3/00 -, SKZ 2001, 117, Leitsatz Nr. 73) Letzteres mag sich aus der von der Antragstellerin vorgelegten eidesstattlichen Versicherung des Herrn W. C. vom 20.11.2007 ergeben.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    im gegebenen Zusammenhang neben dem vom Verwaltungsgericht bereits erwähnten Beschluß des 3. Senats vom 1.12.1994 -3 W 34/94- auch die Beschlüsse desselben Senats vom 29.5.2000 -3 V 12/00- und vom 21.8.2000 -3 W 3/00-.
  • VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13

    Nachträgliche Verkürzung; Geltungsdauer; Scheitern der Ehe; eigenständiges

    Ob eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn bereits ein konkreter und kurzfristiger Termin für die Eheschließung feststeht, ohne dass es auf die Umstände ankommt, auf die das Fehlen eines konkreten Termins zurückzuführen ist, weil die Unzumutbarkeit der Ausreise insoweit allein in der zeitlichen Nähe zur Eheschließung liegt, vgl. ständige Rechtsprechung des 18. Senats des OVG NRW: nur Beschlüsse vom 2. April 2008 - 18 B 501/08 -, juris, Rn. 2 ff., vom 24. März 2005 - 18 B 503/05 -, juris, Rn. 4 ff. und vom 15. Mai 2002 - 18 B 750/02 -, oder ob eine Eheschließung - schon - dann unmittelbar bevorsteht, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls neben der hinreichenden Bestimmbarkeit eines Eheschließungstermins alle formellen und materiellen Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung vorliegen, deren Erfüllung in die Verantwortungssphäre der Heiratswilligen fallen, diese also alles in ihrer Macht stehende getan haben, um etwaige Hindernisse für eine Eheschließung auszuräumen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 = juris, Rn. 8 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 -, juris, Rn. 33; ebenso der Sache nach: Nr. 30.0.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, wonach eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wenn das durch die Anmeldung der Eheschließung eingeleitete Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind; Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 - 15-39.10.01-11-337 (260) - "Duldung bzw. vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Eheschließung/Begründung von Lebenspartnerschaften; Aufenthaltserlaubnis nach Einreise", kann hier letztlich dahin gestellt bleiben.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 9/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    im gegebenen Zusammenhang neben dem vom Verwaltungsgericht bereits erwähnten Beschluß des 3. Senats vom 1.12.1994 -3 W 34/94- auch die Beschlüsse desselben Senats vom 29.5.2000 -3 V 12/00- und vom 21.8.2000 -3 W 3/00-.
  • VG Düsseldorf, 12.08.2003 - 27 L 2862/03

    Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Verlobung als Grund für die

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. November 1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; VGH BW, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 - InfAulsR 2002, 228; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. August 1999 - 2 M 66/99 - , NVwZ-RR 2000, 641.
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