Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8261
OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 30/00 (https://dejure.org/2000,8261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.2000 - 3 W 30/00 (https://dejure.org/2000,8261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 2000 - 3 W 30/00 (https://dejure.org/2000,8261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsbehelf; Rücknahme; Vorinstanz; Instanzenzug; Kenntnis; Beschluss; Wirksamkeit

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 § 21
    Rechtsfolgen der Erklärung der Rücknahme einer Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Frankenthal - II 18/98
  • LG Frankenthal - 1 T 12/00
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 30/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1233 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 30/00
    Denn die Entscheidung selbst datiert (erst) vom 31. Januar 2000, so dass sich die Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss aus dem inneren Bereich des Gerichts herausgelangt ist, nicht stellt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1987, 921, 922 m.w.N; BayObLGZ 1964, 69, 70; OLG Köln FamRZ 1993, 1236 für den Zivilprozess).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1999 - 11 W 87/98

    Rechtsfolgen der Zurücknahme der Beschwerde vor Erlass der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 30/00
    Objektiv durfte die Entscheidung jedenfalls nicht mehr herausgegeben und damit erlassen werden, weil ein Rechtsmittel nicht mehr anhängig war (vgl. BayObLGZ 1965, 347; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 432, 433 und OLG Braunschweig MDR 1950, 557, 558, jew. für den Zivilprozess).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht