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   OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch   

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OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert; Verklarungsverfahren; Vermögen; Vermögensrechtliche Interessen

  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO § 30 Abs. 1
    Geschäftswert im Verklarungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 1
    Geschäftswert in Verklarungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 733
  • VersR 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14

    Streitwert im Verfahren vor dem Schifffahrtsgericht

    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgendmöglichen Ansprüche der Beteiligten daran maßgebend (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

    Demgemäß bemisst sich nach bisheriger Übung der Schifffahrtsgerichte der Geschäftswert in Verklarungsverfahren regelmäßig nach der Summe der vermögensrechtlichen Interessen, die Gegenstand der Prüfung im Verklarungsverfahren sind (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

    Das bedeutet, dass bei der Ausübung des Ermessens gemäß § 36 I GNotKG die betroffenen vermögensrechtlichen Interessen der Beteiligten für den objektiven Geschäftswert wesentliche Anhaltspunkte sind, in denen das Gesamtinteresse für den Gegenstand des Geschäfts zum Ausdruck kommt (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 W 56/03

    Ausspruch der Kostenfolge des § 494 a Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung);

    Ausnahmsweise ist die Kostenfolge wegen unterlassener Hauptsacheklage nach § 494 a Abs. 2 ZPO dann nicht auszusprechen, wenn die beabsichtigte Klage aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Beweisgegner gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH BauR 2003, 575, 576; OLG Frankfurt BauR 2002, 1298; OLG Hamm NJW-RR 2000, 733; OLG Celle BauR 2002, 1888, 1889; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 494 a Rn. 5).
  • AG Mannheim, 02.03.2017 - 30 UR II 1/16
    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff; Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, zitiert nach juris Rn. 6).
  • AG Mannheim, 21.02.2021 - 30 UR II 1/20
    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff; Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).
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   OLG Stuttgart, 07.12.1999 - 3 W 31/99   

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OLG Stuttgart, 07.12.1999 - 3 W 31/99 (https://dejure.org/1999,6031)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.1999 - 3 W 31/99 (https://dejure.org/1999,6031)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 3 W 31/99 (https://dejure.org/1999,6031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung einer übereinstimmenden Erledigungserklärung mit einer Rücknahme eines Antrags in einem Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 485, 494a, 91a
    Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 445
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Um so weniger geht es an, über die Regelung des § 91a Abs. 1 ZPO hinaus (vgl. zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens einerseits OLG Hamm OLGR 1999, 220; OLG München BauR 2000, 139; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 146; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 65, § 91a Rdn. 3; Stein/Jonas/Leipold, aaO, vor § 485 Rdn. 8; Thomas/Putzo, aaO, § 494a Rdn. 6; Zöller/Herget, aaO, § 494a Rdn. 5; Notthoff, JurBüro 1998, 61; Lindacher, JR 1999, 278 f; anderereseits OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; KG MDR 2002, 422; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 91 Rdn. 193) dem Antragsgegner ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Demgegenüber sind das HansOLG Hamburg (MDR 1998, 242) für den Fall der Anerkennung von Mängeln im Bauprozess der Anwendung von § 91a ZPO entgegengetreten, ebenso das OLG Stuttgart (BauR 2000, 445) sowie das KG (MDR 2002, 422) bei Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach Zahlung zurückbehaltenen Werklohns (gleichfalls ablehnend OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2005, 453; OLG Schleswig BauR 2006, 870).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 W 57/06

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden

    Die Möglichkeit der Anwendung von § 91 a ZPO wird unter Hinweis auf die praktischen Bedürfnisse für eine solche Entscheidung teilweise vertreten (vgl. etwa OLG München, BauR 2000, 139; OLG Dresden BauR 2003, 1608; Zöller-Herget, ZPO 25. Aufl., § 494 Rz. 5; Thomas/Putzo, 27. Aufl., § 494 Rz. 5), von dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung jedoch abgelehnt ( so etwa OLG Schleswig, BauR 2006, 870; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1974; KG Berlin, BauR 2001, 1951; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; OLG Hamburg MDR 98, 242).
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