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   OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00   

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https://dejure.org/2000,8260
OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00 (https://dejure.org/2000,8260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2000 - 3 W 36/00 (https://dejure.org/2000,8260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 3 W 36/00 (https://dejure.org/2000,8260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel; Betreuervergütungsverfahren; Vergütungsanspruch; Betreuer; Zulässigkeit; Anfechtung; Kostenentscheidung; Kostenfestsetzung; Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittel

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts

  • Judicialis

    BGB § 1908 i; ; BGB § 1836; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 56 g Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung im Betreuervergütungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 3 XVII M 243
  • LG Koblenz - 2 T 670/99
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 22.02.1988 - 2 Wx 5/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00
    Zusätzlich besteht aber die Voraussetzung, dass auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache hätte zulässig sein müssen (vgl. BayObLGZ 1958, 213, 215; 1972, 1, 2; 1989, 140, 141; OLG Köln OLGZ 1988, 295; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG 14. Aufl. § 20 a Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00
    Das Unterlassen der Zulassung ist auch nicht nachholbar oder anfechtbar (vgl. Senat NJW 1999, 2125, 2126 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00
    Zusätzlich besteht aber die Voraussetzung, dass auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache hätte zulässig sein müssen (vgl. BayObLGZ 1958, 213, 215; 1972, 1, 2; 1989, 140, 141; OLG Köln OLGZ 1988, 295; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG 14. Aufl. § 20 a Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
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