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   OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13   

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https://dejure.org/2013,21604
OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13 (https://dejure.org/2013,21604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.06.2013 - 3 W 41/13 (https://dejure.org/2013,21604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 3 W 41/13 (https://dejure.org/2013,21604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 BGB, § 40 BGB, § 395 FamFG
    Vereinsregister: Auflage der Wiederholung einer Vereinsvorstandswahl als Zwischenverfügung des Registergerichts; Ungültigkeit einer Blockwahl des Vereinsvorstands

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 27, 32, 40
    Blockwahl eines Vereinsvorstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung im Vereinsregister hinsichtlich der Wiederholung einer Vorstandswahl; Zulässigkeit einer Blockwahl des Vereinsvorstands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32; BGB § 40
    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Vereinsregisters hinsichtlich der Wahl des Vorstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Klassiker: Die Blockwahl zum Vereinsvorstand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücknahme eines Antrags auf Änderung der Vorstandschaft eines Vereins kann nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 276
  • Rpfleger 2014, 209
  • NZG 2013, 1236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Insbesondere kann darin nicht eine nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen als grundsätzlich zulässig in Betracht kommende einmalige "Satzungsdurchbrechung" seitens der Mitgliederversammlung betreffend die verfahrensgegenständliche Vorstandswahl gesehen werden (BGHZ 123, 15).

    Dagegen sind Satzungsdurchbrechungen, die einen von der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand begründen, unwirksam, auch wenn dieser Zustand auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist (BGHZ 123, 15 m.w.N.).

  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Bei der im Beschwerdeverfahren zu klärenden Frage der Gültigkeit der Neuwahl des Vorstandes handelt es sich um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Beschwerde von Bedeutung ist und deren Vorliegen erst im Rahmen der Begründetheit geprüft wird (Senat, Rechtspfleger 1977, 305: Senat, OLGZ 1978, 155: BayObLG, FamRZ 1992, 1205; Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG, § 59 Rdnr. 15).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

    Satzungsverstöße in einem Verein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Diese ist eine Sonderform des Mehrheitswahlrechts und weicht von der gesetzlichen Regelung ab, da es das Wahlrecht der Vereinsmitglieder einschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 82; KG Berlin, Rechtspfleger 2012, 550).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Zutreffend hat das Erstgericht festgestellt, dass die Neuwahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung am 26. Januar 2013 ungültig ist (BGHZ 59, 369; BGH, NJW 2008, 69).
  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Ein derartiges Einverständnis kann ein satzungswidriges Wahlverfahren nicht zulässig machen (BGH, WM 1975, 1041; BayObLG, aaO.: KG Berlin aaO., m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Zutreffend hat das Erstgericht festgestellt, dass die Neuwahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung am 26. Januar 2013 ungültig ist (BGHZ 59, 369; BGH, NJW 2008, 69).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09

    Registerrecht: Behebbares Hindernis als Voraussetzung für Erlass einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grunde insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 3 W 93/12; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 - der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall ein weiteres, behebbares Eintragungshindernis betraf).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1977 - 3 W 126/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Bei der im Beschwerdeverfahren zu klärenden Frage der Gültigkeit der Neuwahl des Vorstandes handelt es sich um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Beschwerde von Bedeutung ist und deren Vorliegen erst im Rahmen der Begründetheit geprüft wird (Senat, Rechtspfleger 1977, 305: Senat, OLGZ 1978, 155: BayObLG, FamRZ 1992, 1205; Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG, § 59 Rdnr. 15).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.2012 - 3 W 93/12

    Vereinsregistereintragung: Anmeldung einer Satzungsneufassung anstelle einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grunde insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 3 W 93/12; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 - der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall ein weiteres, behebbares Eintragungshindernis betraf).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13
    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grunde insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 3 W 93/12; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 - der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall ein weiteres, behebbares Eintragungshindernis betraf).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 8 W 103/16

    Vereinsregistersache: Wirksamkeit einer Einladung zur außerordentlichen

    Eine solche Löschung kommt unter anderem in Betracht, wenn eine erfolgte Eintragung des Vorstands als unzulässig zu erachten ist, da der Beschluss über die Bestellung des Vorstands unwirksam ist, etwa wenn seine Wahl im Wege einer Blockwahl erfolgt und eine solche in der Satzung nicht vorgesehen ist (vgl. KG Rechtspfleger 2012, 550; OLG Zweibrücken Rpfleger 2014, 209, je m.w.N.; vgl. bereits BGH NJW 1974, 183 [zu Ortsvereinen von Parteien]) oder die Wahl auf einer nicht ordnungsgemäß einberufen Mitgliederversammlung beruht (vgl. Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Rdnr. 2257 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 12.10.2015 - 2 W 68/15

    Wirksamkeit einer in der Satzung eines Vereins nicht vorgesehenen Blockwahl des

    Derartige Blockwahlen des Vorstands gemäß § 27 Abs. 1 BGB sind nur zulässig, wenn sie in der Satzung des Vereins ausdrücklich vorgesehen sind (siehe z.B. OLG Zweibrücken, NZG 2013, 1236, 1237 m.w.Nw.).
  • LG Potsdam, 15.08.2022 - 8 O 160/21

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung desDachverbands der

    Denn die von der Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken NZG 2013, 1236 (1237); KG NZG 2013, 147; OLG Bremen npoR 2016, 162) hinsichtlich der Vorstandswahl aufgestellten Grundsätze lassen sich nicht ohne weiteres auf die Abberufung übertragen.
  • VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12

    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines

    Die Satzung scheint ihrem Wortlaut nach die Möglichkeit einer sog. Gesamtwahl vorzusehen (auch "Blockwahl", Begriff nach BGH NJW 1989, 1150 f.; in Abgrenzung zur grds. unzulässigen sog. "strikten Blockwahl", hierzu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. Juni 2013 - 3 W 41/13 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris, Rn. 75), indem sie in § 10 Abs. 10 davon ausgeht, dass mehrere "Kandidatinnen und Kandidaten" gewählt sein können.
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