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   OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98   

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https://dejure.org/2000,9252
OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98 (https://dejure.org/2000,9252)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3 W 434/98 (https://dejure.org/2000,9252)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3 W 434/98 (https://dejure.org/2000,9252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung; Ausländischer Schuldtitel; Treu und Glauben; Vollstreckbarkeit; Teilantrag; Belgisches Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nicht als Teilantrag gekennzeichneter Antrag auf Vollstreckbarerklärung steht Geltendmachung eines weiteren Teils des ausländischen Titels nicht entgegen - Zinsverjährung nach belgischem Recht

  • Judicialis

    BGB § 242; ; Code civil belge (cc) Art. 2261; ; Code civil belge (cc... ) Art. 2262 a.F.; ; Code civil belge (cc) Art. 2262 bis Abs. 1 Satz 1; ; Code civil belge (cc) Art. 2244; ; Code civil belge (cc) Art. 2277

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines Teils eines ausländischen Schuldtitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98
    Auf die Begründung des Senatsbeschlusses 3 W 148/98 vom 2. September 1998 wird Bezug genommen.

    Dass die nach Art. 46 und 47 EuGVÜ für die Zulassung der Vollstreckung erforderlichen formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die allein in Betracht kommenden Versagungsgründe in Art. 27 Nr. 1 und 2 EuGVÜ für den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht vorliegen, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 02. September 1998 - 3 W 148/98 - , worauf Bezug genommen wird, ausgeführt.

    aa) Selbst wenn der Anwalt bezüglich der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Versäumung der Einspruchsfrist den Antragsgegner unrichtig beraten haben sollte, so ändert dies - abgesehen davon, dass der Antragsgegner sich ein etwaiges Anwaltsverschulden insoweit zurechnen lassen müsste - nichts daran, dass das belgische Gericht, wie bereits ausgeführt (vgl. Seite 9, 2. d) des Senatsbeschlusses 3 W 148/98 vom 02. September 1998), mit der Verwerfung des Einspruchs als unzulässig weder das rechtliche Gehör des Antragsgegners verletzt noch ansonsten gegen fundamentale Rechte des Antragsgegners verstoßen hat.

    3 W 148/98 vom 2. September 1998 verwiesen.

    Soweit der Antragsgegner erneut geltend macht, die Antragstellerin sei nicht mehr im Handelsverkehr existent, wird auf die fortgeltenden Ausführungen im Senatsbeschluss 3 W 148/98 (Seite 10 d) verwiesen.

    aa) Hiernach ist das am 12. September 1979 verkündete, bezüglich der Hauptforderung durch den Beschluss des Vorsitzenden der 13. Zivilkammer des Landgerichts in der Fassung der Senatsentscheidung 3 W 148/98 bereits für vollstreckbar erklärte belgische Urteil durch den angefochtenen Beschluss hinsichtlich der noch offenen Zinsforderung für den Zeitraum 10. April 1973 bis 12. September 1979 zu Recht mit der Vollstreckungsklausel versehen worden.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 13 U 173/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98
    a) In Ermangelung einer Rechtswahl (Art. 27 EGBGB) bestimmt sich das anzuwendende Recht bei gewerblichen Kaufverträgen nach dem Ort der Niederlassung des Verkäufers (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 EGBGB; OLG Düsseldorf RIW 95, 54; NJW-RR 95, 1396; Palandt-Heldrich BGB 59. Auflage 2000 EGBGB Art. 28 Rdz. 8).
  • LG Bochum, 17.06.1998 - 13 O 81/98

    - Aral 3 -, AA des TStH, Shop-Geschäft ohne Bezugsbindung, Folgemarkt,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98
    3 W 434/98.13 O 81/98 LG Duisburg.
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