Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 31.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.05.2011 - 3 W 45/11   

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OLG Zweibrücken, 03.05.2011 - 3 W 45/11 (https://dejure.org/2011,32505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.05.2011 - 3 W 45/11 (https://dejure.org/2011,32505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 3 W 45/11 (https://dejure.org/2011,32505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23a Abs 2 GVG, § 72 Abs 1 GVG, § 119 Abs 1 Nr 1 Buchst b GVG, § 20 Abs 1 S 1 PolG RP, § 21 Abs 1 S 1 PolG RP
    Polizeiliche Gefahrenabwehr: Funktionelle Zuständigkeit für die Beschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung in Rheinland-Pfalz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2011 - 3 W 45/11
    In der Durchsuchung seiner Wohnung liegt ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Beteiligten zu 1. im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, der ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Rechtsverletzung nach § 62 Abs. 1 FamFG begründet (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG; vgl. etwa Beschluss vom 30. April 1997 Az. 2 BvR 817/90).
  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Ohne den Rückgriff auf die Normen des Gerichtsverfassungsgesetzes liefen die durch die Gesamtverweisung auf das FamFG mit in Bezug genommenen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren leer, weil weder das FamFG selbst die gerichtliche Zuständigkeit normiert noch der Landesgesetzgeber hierzu - ihm grundsätzlich mögliche - eigene Regelungen getroffen hat (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - 3 Wx 188/11, juris Rn. 13).

    a) Nach § 21 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP, § 58 FamFG, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG war zur Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht zuständig (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; vgl. auch BTDrucks. 16/6308 S. 167; aA, allerdings ohne nähere Begründung, Roos/Lenz, POG RP, 4. Aufl., § 21 Rn. 6).

    Danach findet auch § 4 Abs. 3 Nr. 2 GerOrgG RP entsprechende Anwendung (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527).

  • OLG München, 20.03.2015 - 34 Wx 173/13

    Nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer polizeilichen präventiven

    Der Umstand, dass die Zuweisung in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Landesrecht (Art. 24 Abs. 1 Satz 3 PAG) beruht, der Katalog des § 23 a Abs. 2 GVG die gegenständliche Sache also nicht umfasst, spricht nicht dagegen (siehe OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527; auch Senat vom 4.9.2012, 34 Wx 219/12 = NVwZ-RR 2013, 78).

    In der Durchsuchung der Wohnung liegt ein schwerwiegender Grundrechtseingriff (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; BVerfG NJW 1997, 2163; OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527).

  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Anders als in einigen Bundesländern (vgl. z.B. OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf vom 26.1.2012, I-3 Wx 22/11) besteht nach bayerischem Landesrecht auch für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses auf Antrag einer Sicherheitsbehörde, die präventiv tätig wird - anders als beim Handeln der Polizei (Art. 24 PAG) -, keine Sonderzuweisung an die Zivilgerichte (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 36/12

    Polizeiliche Videoüberwachung eines Sexualstraftäters in Rheinland-Pfalz

    Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig (vgl. den vorgehenden Beschluss des BGH sowie Senat, NJW 2011, 3527).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2012 - 3 W 154/11

    Polizeiliche Gefahrenabwehr: Wohnungsdurchsuchung in Rheinland-Pfalz

    Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig (vgl. Senat, NJW 2011, 3527).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2014 - 3 W 95/14

    Anordnung der Identifizierung und Lokalisierung eines Mobiltelefons in

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats zu dem insoweit ähnlich gelagerten (vgl. insoweit auch den Verweis in § 31 a Abs. 3 Satz 2 POG auf § 21 Abs. 1 Satz 3 POG) Fall der Durchsuchungsanordnung nach § 20 POG Rheinland-Pfalz (Senat, NJW 2011, 3527).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 5 Sa 41/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung Anordnung oder Bestätigung

    Deshalb besteht keine Notwendigkeit die Vorschrift des § 119 Abs. 1 1 b) GVG gegen seinen klaren Wortlaut auch auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen auszuweiten ( vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2011, StB 16/11 zur polizeilichen Videoüberwachung; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2011, 3 W 45/11 zur Wohnungsdurchsuchung nach POlG Rheinland-Pfalz ).
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.07.2011 - IX ZB 196/11

    Beschwerde gegen einen Beschluss

    Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Celle vom 31. Mai 2011 (Aktenzeichen 3 W 45/11) wird auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig verworfen.
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