Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.03.2006 - 3 W 47/06 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 12 UWG
Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR reicht nicht aus, um Wiederholungsgefahr auszuräumen
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 19.06.2006 - 416 O 216/06
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Schuhmarkt. Am 9. Mai 2006 warb die …
Maßgebliche Faktoren für die Bemessung sind objektive Kriterien, hierzu gehören vor allem die Bedeutung und Größe des Unternehmens des Verletzers, Art, Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung, das Verschulden des Verletzers sowie die Gefährlichkeit des Verstoßes für den Gläubiger (BGH WRP 2001, 1179 "Weit-vor-Winter-Schluss-Verkauf", OLG Hamburg, Beschluss vom 23. März 2006, Az. 3 W 47/06).Das Oberlandesgericht Hamburg hat erst jüngst eine Vertragsstrafe von EUR 2.500,00 nicht für ausreichend erachtet, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen (OLG Hamburg, aaO, 3 W 47/06).