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   OLG Bamberg, 20.02.2017 - 3 W 47/15   

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https://dejure.org/2017,21937
OLG Bamberg, 20.02.2017 - 3 W 47/15 (https://dejure.org/2017,21937)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.02.2017 - 3 W 47/15 (https://dejure.org/2017,21937)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 3 W 47/15 (https://dejure.org/2017,21937)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 36 Abs. 1; § 53 Abs. 1 S. 1; § 71 Abs. 1 GNotKG KV Nr. 14124 und Nr. 14130; KostO §§ 64 Abs. 1 S. 1; 67
    Geschäftswert im Grundbuchverfahren - Aufhebung des Ausschlusses der Brieferteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für die Aufhebung des Ausschlusses der Erteilung eines Grundschuldbriefs

  • rewis.io

    Geschäftswert im Grundbuchverfahren - Aufhebung des Ausschlusses der Brieferteilung

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert - Aufhebung des Ausschlusses der Erteilung eines Grundschuldbriefes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert für die Aufhebung des Ausschlusses der Erteilung eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de

    Geschäftswert für die Aufhebung des Ausschlusses der Erteilung eines Grundschuldbriefs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2018, 608
  • FGPrax 2017, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 09.06.2010 - 34 Wx 113/09

    Grundbuchverfahren: Kostenansatz für die Umschreibung einer Arresthypothek in

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.02.2017 - 3 W 47/15
    Während die Umwandlung einer Hypothek in eine Grundschuld als Änderung des rechtlichen Inhalts unter diese Kostenvorschrift fiel (oder z.B. auch wie in der Entscheidung des OLG München vom 09.06.2010, Az. 34 Wx 113/09, JurBüro 2010, 484, die Umschreibung einer Arresthypothek in eine Zwangshypothek), sah die Sondervorschrift des § 67 Abs. 1 KostO für alle Eintragungen, die unter keine der vorstehenden Vorschriften fallen und auch nicht als Nebengeschäft gebührenfrei sind, ein Viertel der vollen Gebühr vor.

    Gleiches gilt auch z.B. bei der Umwandlung einer Arresthypothek in eine Zwangshypothek, wie in dem vom OLG München entschiedenen Fall (JurBüro 2010, 484).

  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 15 W 231/18

    Geschäftswert für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des

    Der Geschäftswert für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses (§ 1116 Abs. 3 BGB) ist nach der allgemeinen Geschäftswertvorschrift des § 36 Abs. 1 GNotKG zu bestimmen, da das GNotKG keine spezielle Regelung für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses enthält (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg FGPrax 2017, 234).

    Der Senat tritt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des OLG Bamberg (RPfleger 2017, 593 = JurBüro 2017, 535 = FGPrax 2017, 234) bei, wenn er auch die dortige Argumentation nicht in Gänze zu teilen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Die Vorschrift ist keine (generell) subsidiäre Bewertungsvorschrift, wird aber von vorrangigen Sonderregelungen verdrängt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.02.2017 - 3 W 47/15, juris Rn. 22 ff.).
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