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   OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5184
OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96 (https://dejure.org/1996,5184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.08.1996 - 3 W 496/96 (https://dejure.org/1996,5184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. August 1996 - 3 W 496/96 (https://dejure.org/1996,5184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines auf eine Kostenentscheidung beschränkten Widerspruchs; Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung; Auferlegung der Kosten bei Glaubhaftmachung des Erleidens von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 893
  • MDR 1996, 1293
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08

    Prozesskosten trotz sofortigen Anerkenntnisses

    Nach der in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur herrschenden Auffassung ist gegen ein Endurteil über die Kosten, das im Verfahren der einstweiligen Verfügung auf einen sog. Kostenwiderspruch der Verfügungsbeklagten ergangen ist, die sofortige Beschwerde entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rdnr. 11 zu § 925 ZPO; Musielak-Huber, ZPO, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 925 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 4 zu § 925 ZPO; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 55, Rdnr. 12; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 893; OLG Bremen NJW-RR 1988, 625; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 105; OLG Stuttgart OLGR 1999, 329; Senatsentscheidungen vom 30.11.2004 in der Sache 1 W 265/04-43- und vom 21.5.2007 in der Sache 1 W 19/07-4-).
  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).
  • KG, 08.03.2011 - 5 U 155/10

    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Rechtsmittel gegen ein auf einen

    Gegen ein solches Urteil ist analog § 99 Abs. 2 die sofortige Beschwerde gegeben, also nicht die Berufung (OLG Koblenz, JurBüro 1997, 38; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 99 Rn. 17 m.w.N.).
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