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   OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00   

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https://dejure.org/2000,5960
OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.01.2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtskosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Amtsverfahren; Umgangsrecht; Interessenschuldner; Schuldner; Elternteil; Auslagen

  • Judicialis

    Kosto § 2 Nr. 2; ; Kosto § 137 Nr. 6; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 5; ; FGG § 14; ; ZPO § 114; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1584 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    Denn diese Regelung umfasst nur die Gerichtsgebühren, nicht aber die als gerichtliche Auslagen zu qualifizierende Sachverständigenentschädigung (Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1979, 1556, 1557; BayObLG RPfleger 1997, 322; OLG Koblenz JurBüro 1988, aaO und JurBüro 1980, 586, 587).
  • OLG Köln, 14.10.1997 - 26 WF 100/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    Die Einholung des Sachverständigengutachtens erfolgte (zumindest auch) im Interesse des Beteiligten zu 1) (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1988, aaO; OLG Koblenz FamRZ 1995, aaO; OLG Köln FamRZ 1998, 1455 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 25.11.1999 - 2 T 647/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    3 W 5/00 2 T 647/99 Landgericht Koblenz 2 VIII 16154 Amtsgericht Sinzig.
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06

    Antragsverfahren: Umfang der Kostenhaftung des Antragstellers

    Ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 113, OLG Koblenz JurBüro 1988, 1202).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00

    Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung

    Bei Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts ist jedenfalls der Eltern- bzw. Großelternteil Interessenschuldner, auf dessen Initiative das Verfahren betrieben wird (Beschluss des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 13. Januar 2000 - 3 W 5/00 -).
  • LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05

    Erbscheinserteilungsverfahren: Haftung des Antragstellers für die auf Grund der

    Eine Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO ist hingegen nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung von Amts wegen überhaupt in Betracht kommt; ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 113; OLG Koblenz, Jur.Büro 1988, 1202).
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