Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26063
OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26063)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26063)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2012 - 3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Domain "kredito.de” verstößt gegen Rechte aus der Marke "Creditolo”

  • openjur.de

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • Justiz Hamburg

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit von für das Dienstleistungsangebot der Kreditvermittlung genutzten Zeichen

  • aufrecht.de

    Markenrechtsverletzung an Creditolo durch die Domain kredito.de

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abwandlungen von beschreibenden Worten können miteinander verwechselt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Gebiet der Kreditvermittlung

  • kanzlei.biz

    Creditolo ./. kredito

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Gebiet der Kreditvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwechslunggefahr zwischen "Creditolo" und "kredito" bei Kreditvermittlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Bereich der Kreditvermittlung genutzte Zeichen "creditolo" und "kredito" sind verwechslungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "kredito.de" verletzt Markenrechte von "Creditolo"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Domainnamen mit klanglicher Ähnlichkeit zu bestehenden Marken unzulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Creditolo gewinnt Markenrechtsstreit gegen kredito

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 101
  • K&R 2012, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Im Verhältnis solcher Zeichen findet der Rechtssatz, dass der Schutzbereich von Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, nach Maßgabe ihrer Eigenprägung eng zu bemessen ist und die Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht auf Übereinstimmungen mit der beschreibenden Angabe selbst gestützt werden darf (vergleiche BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, I ZR 100/10 - pjure/pure Rn. 39 und Urteil vom 20. März 2003, I ZR 60/01, GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus), keine Anwendung, denn die Gefahr der Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf den beschreibenden Begriff droht in dieser Konstellation nicht (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011, I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix und Urteil vom 14. Februar 2008, I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).(Rn.6).

    Eine Benutzung erfolgt markenmäßig, wenn sie die Herkunftshinweisfunktion der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 59 - L-Oréal/Bellure [zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MRRL]; BGH Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 16 - pjure/pure; BGH GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).

    Bei der Feststellung der markenmäßigen Benutzung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 16 - pjure/pure; GRUR 2012, 618 Rn. 21 - Medusa).

    Domainnamen, die eine im geschäftlichen Verkehr aktive Homepage bezeichnen, werden in der Regel markenmäßig verwendet, weil der Verkehr in ihnen den Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter dieser Bezeichnung im Internet angebotenen Waren oder Dienstleistungen sieht (st. Rspr., siehe zuletzt BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 22 - pjure/pure).

    Anders ist dies nur zu beurteilen, wenn der Domainname ausschließlich Adressfunktion hat oder der Verkehr angesichts einer rein beschreibenden Angabe davon ausgeht, unter dieser Domain Informationen zu dem beschreibenden Begriff zu erhalten (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 22 - pjure/pure; GRUR 2008, 912 Rn. 19 - Metrosex).

    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller relevanten Einzelfallumstände die Wechselwirkung zwischen den Faktoren der Zeichen- und Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beachten, die dazu führen kann, dass ein geringerer Grad an Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit durch einen höheren Grad an Zeichenähnlichkeit oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft (oder auch umgekehrt) ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; s. nur BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 25 - pjure/pure; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

    Hierbei ist auf den durch die Zeichen verursachten Gesamteindruck abzustellen und sind ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 25 - pjure/pure; GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY).

    Marken, die einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang aufweisen, haben regelmäßig nur geringe originäre Kennzeichnungskraft (BGH Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 29 - pjure/pure; GRUR 2008, 258 Rn. 24 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Die Zeichenähnlichkeit ist nach der Ähnlichkeit im Klang, Schriftbild und Bedeutungsgehalt zu beurteilen, wobei im Verletzungsverfahren auf die eingetragene Form der Verfügungsmarke und die konkrete Nutzungsform der angegriffenen Bezeichnung abzustellen ist (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 37 - pjure/pure; GRUR 2009, 1055 Rn. 26 - airdsl).

    Bei Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, ist allerdings die normative Besonderheit zu beachten, dass ihr Schutzbereich nach Maßgabe ihrer Eigenprägung und der trotz ihrer Anlehnung an die beschreibende Angabe verbleibenden Unterscheidungskraft eng zu bemessen ist (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 39 - pjure/pure; GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus).

    Nur soweit die für die Kennzeichnungskraft maßgeblichen Unterschiede des untersuchten Klagezeichens im Vergleich zur beschreibenden Angabe in einer der maßgeblichen Hinsichten - klanglich, schriftbildlich, begrifflich - zum Ausdruck kommt, kann dies die Zeichenähnlichkeit begründen (vgl. BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 42 - pjure/pure).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Im Verhältnis solcher Zeichen findet der Rechtssatz, dass der Schutzbereich von Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, nach Maßgabe ihrer Eigenprägung eng zu bemessen ist und die Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht auf Übereinstimmungen mit der beschreibenden Angabe selbst gestützt werden darf (vergleiche BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, I ZR 100/10 - pjure/pure Rn. 39 und Urteil vom 20. März 2003, I ZR 60/01, GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus), keine Anwendung, denn die Gefahr der Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf den beschreibenden Begriff droht in dieser Konstellation nicht (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011, I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix und Urteil vom 14. Februar 2008, I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).(Rn.6).

    Bei Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, ist allerdings die normative Besonderheit zu beachten, dass ihr Schutzbereich nach Maßgabe ihrer Eigenprägung und der trotz ihrer Anlehnung an die beschreibende Angabe verbleibenden Unterscheidungskraft eng zu bemessen ist (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 39 - pjure/pure; GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus).

    Auf Übereinstimmungen mit der beschreibenden Angabe selbst kann die Prüfung der Verwechslungsfähigkeit von Zeichen, die Abwandlungen freihaltungsbedürftiger Angaben darstellen, nicht entscheidend gestützt werden, weil dies dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkäme; vielmehr ist der Eindruck der Klagemarke in der den Schutz dieses Zeichens begründenden Gestaltung für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblich (BGH GRUR 2003, 963 Rn. 28 - AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Dies folgt im vorliegenden Falle aus der jeweils gegebenen natürlichen Sprachmelodie infolge der klanglichen Übereinstimmung im Wortanfang "Kredit"; es muss daher nicht entschieden werden, ob es sich in der vorliegenden Konstellation - Übernahme eines beschreibenden Begriffs am Wortanfang - um einen Anwendungsfall der markenrechtlichen Erfahrungsregel handelt, dass der Wortanfang ein Zeichen wegen seiner besonderen Beachtung durch den Verkehr besonders zu prägen vermag (BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol).

    Es gilt der Erfahrungssatz, dass auf Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stärker abzuheben ist als auf Abweichungen, weil erstere stärker im Erinnerungsbild zu haften pflegen (BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Im Verhältnis solcher Zeichen findet der Rechtssatz, dass der Schutzbereich von Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, nach Maßgabe ihrer Eigenprägung eng zu bemessen ist und die Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht auf Übereinstimmungen mit der beschreibenden Angabe selbst gestützt werden darf (vergleiche BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, I ZR 100/10 - pjure/pure Rn. 39 und Urteil vom 20. März 2003, I ZR 60/01, GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus), keine Anwendung, denn die Gefahr der Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf den beschreibenden Begriff droht in dieser Konstellation nicht (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011, I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix und Urteil vom 14. Februar 2008, I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).(Rn.6).

    Diese Einschränkung gilt aber nur gegenüber Zeichen, die selbst aus der beschreibenden Angabe bestehen, nicht aber gegenüber solchen, die sich in ähnlicher Weise wie die Klagemarke an den beschreibenden Begriff anlehnen und ihn verfremden: solchen Zeichen gegenüber unterliegt der Schutzumfang der Klagemarke keiner normativen Beschränkung, weil eine Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf rein beschreibende Angaben in dieser Konstellation nicht droht (vgl. GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Im Verhältnis solcher Zeichen findet der Rechtssatz, dass der Schutzbereich von Marken, die sich an einen beschreibenden Begriff anlehnen, nach Maßgabe ihrer Eigenprägung eng zu bemessen ist und die Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht auf Übereinstimmungen mit der beschreibenden Angabe selbst gestützt werden darf (vergleiche BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, I ZR 100/10 - pjure/pure Rn. 39 und Urteil vom 20. März 2003, I ZR 60/01, GRUR 2003, 963 Rn. 26 - AntiVir/AntiVirus), keine Anwendung, denn die Gefahr der Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf den beschreibenden Begriff droht in dieser Konstellation nicht (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011, I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix und Urteil vom 14. Februar 2008, I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).(Rn.6).

    Diese Einschränkung gilt aber nur gegenüber Zeichen, die selbst aus der beschreibenden Angabe bestehen, nicht aber gegenüber solchen, die sich in ähnlicher Weise wie die Klagemarke an den beschreibenden Begriff anlehnen und ihn verfremden: solchen Zeichen gegenüber unterliegt der Schutzumfang der Klagemarke keiner normativen Beschränkung, weil eine Erstreckung des Ausschließlichkeitsrechts auf rein beschreibende Angaben in dieser Konstellation nicht droht (vgl. GRUR 2011, 826 Rn. 29 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Marken, die einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang aufweisen, haben regelmäßig nur geringe originäre Kennzeichnungskraft (BGH Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 29 - pjure/pure; GRUR 2008, 258 Rn. 24 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Anders ist dies nur zu beurteilen, wenn der Domainname ausschließlich Adressfunktion hat oder der Verkehr angesichts einer rein beschreibenden Angabe davon ausgeht, unter dieser Domain Informationen zu dem beschreibenden Begriff zu erhalten (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 22 - pjure/pure; GRUR 2008, 912 Rn. 19 - Metrosex).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat unter Berücksichtigung aller relevanten Einzelfallumstände die Wechselwirkung zwischen den Faktoren der Zeichen- und Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beachten, die dazu führen kann, dass ein geringerer Grad an Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit durch einen höheren Grad an Zeichenähnlichkeit oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft (oder auch umgekehrt) ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; s. nur BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 25 - pjure/pure; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Die Zeichenähnlichkeit ist nach der Ähnlichkeit im Klang, Schriftbild und Bedeutungsgehalt zu beurteilen, wobei im Verletzungsverfahren auf die eingetragene Form der Verfügungsmarke und die konkrete Nutzungsform der angegriffenen Bezeichnung abzustellen ist (BGH, Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 37 - pjure/pure; GRUR 2009, 1055 Rn. 26 - airdsl).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
    Eine Benutzung erfolgt markenmäßig, wenn sie die Herkunftshinweisfunktion der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 59 - L-Oréal/Bellure [zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MRRL]; BGH Urteil v. 9.2.2012, I ZR 100/10 Rn. 16 - pjure/pure; BGH GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02

    Cellofit/Cellvit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - I-3 W 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26287
OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - I-3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2012 - I-3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2012 - I-3 W 53/12 (https://dejure.org/2012,26287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung ; Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Keine Einlegung von möglichem Rechtsbehelf in Ursprungsstaat - Grundsatz - Versäumung eines möglichen Rechtsbehelfs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 W 53/12
    Grundsätzlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (BGH NJW 2011, 3103 [23]; NJW 2009, 3306).

    Erforderlich ist deshalb, dass der Beklagte nicht nur von der Existenz eines Urteils, sondern auch von dessen genauem Inhalt Kenntnis erlangt (BGH NJW 2011, 3103 [23] mit Nachweisen).

    Dies reicht indes nicht aus, dem Antragsgegner von der gegen ihn ergangenen Entscheidung im Rechtsinne (BGH NJW 2011, 3103 [23] mit Nachweisen) Kenntnis zu verschaffen, nämlich ihn über deren bloße Existenz hinaus von deren genauem Inhalt, der sich nur in Verbindung mit dem Mahnantrag vom 10. April 2009 erschließt, in Kenntnis zu setzten.

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 W 53/12
    Selbst wenn der Beklagte erst im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach Art. 42 Abs. 2 EuGVVO vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt, ist er grundsätzlich verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung im Ausgangsstaat einzulegen (BGH , a.a.O.; NJW-RR 2010, 571 und NJW-RR 2010, 1001).
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 W 53/12
    Grundsätzlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (BGH NJW 2011, 3103 [23]; NJW 2009, 3306).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 3 W 157/15
    Der Senat hob durch Beschluss vom 16.08.2012 - Az.: I-3 W 53/12 - den Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 09.01.2012 auf und wies das Gesuch der Antragstellerin um Erteilung der Vollstreckbarkeitsklausel der vorgenannten Entscheidung des Stadtgerichts von A. zurück.

    Die Antragsgegner berufen sich auf die Entscheidung des Senats vom 16.08.2012 - Az.: I-3 W 53/12.

    Sie halten die von ihrem Vater in dem Verfahren I-3 W 53/12 aufgestellte Behauptung, dass dieser vor Erlass der Entscheidung vom 04.05.2009 keine Kenntnis von dem Verfahren erlangt habe, unter Bezugnahme auf dessen Vortrag in dem früheren Verfahren aufrecht.

    Sie ist weiterhin der - von ihr schon im Verfahren 3 W 53/12 vertretenen - Auffassung, der damalige Antragsgegner sei seiner Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nicht nachgekommen, obwohl er spätestens mit Abschluss des damaligen Beschwerdeverfahrens umfassend Kenntnis von dem gegen ihn in Ungarn erlassenen Titel gehabt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten 3 W 157/15 und der beigezogenen Akten 3 W 53/12 Bezug genommen.

    Dabei kann zugunsten der Antragstellerin unterstellt werden, dass dem erneuten Exequaturverfahren nicht schon die Rechtskraft der Entscheidung des Senats vom 16.08.2012 - Az.: 3 W 53/12 - entgegensteht.

    Aus den im früheren Verfahren I-3 W 53/12 vorgelegten Bescheinigungen nach Art. 54 Brüssel I-VO vom 24.08.2009 und 27.10.2011 ergab sich nicht, dass dem Vater der Antragsgegner in dem Verfahren, in dem die Entscheidung des Stadtgerichts von A. (Ungarn) ergangen ist, das verfahrenseinleitende Schriftstück (hier: Mahnantrag vom 10.04.2009) überhaupt zu einem bestimmten Zeitpunkt zugestellt worden ist.

    Diese Regelung lässt sich damit rechtfertigen, dass über Verfahrensfehler möglichst sachnah im Ursprungsstaat entschieden werden soll (Senat, 3 W 53/12).

    Der Senat hat dazu bereits in dem Verfahren I- 3 W 53/12 für den hier vorliegenden Fall ausgeführt, dass der Vater der Antragsgegner im vorliegenden Fall nicht darauf verwiesen werden könne, dass er auf Grund des Umstands, dass er im Rahmen des Exequaturverfahrens von dem Verfahren in Ungarn Kenntnis erlangt hat, ein (zumutbares) Rechtsmittel gegen den Zahlungsbescheid in Ungarn hätte einlegen können.

    An einer solchen Zustellung bestehen indes erhebliche Zweifel, weil der Vater der Antragsgegner in dem Verfahren 3 W 53/12 detailliert vorgetragen hat, dass er seinen Wohnsitz in Ungarn Anfang Februar 2009 aufgegeben habe; hierzu hatte der Vater den Kaufvertrag über die Immobilien vom 11.12.2008 und die Übernahmebestätigung der Käuferin vom 25.06.2012 zum 04.02.2009 vorgelegt.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 3 W 254/12
    Schließlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (BGH NJW 2011, 3103 [23]; NJW 2009, 3306; Senatsbeschluss vom 16.08.2012 - I-3 W 53/12 - BeckRS 2012, 19026; vgl. auch EuGH - 619/10 vom 06.09.2012, RIW 2012, 781).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht