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   OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15   

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OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15 (https://dejure.org/2015,20318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.07.2015 - 3 W 59/15 (https://dejure.org/2015,20318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 (https://dejure.org/2015,20318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Unzureichendes notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Nachlasspflegers zur Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses (IVR 2016, 17)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner kein Privatverzeichnis vorzulegen, sondern Auskunft durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses zu erteilen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris; Zöller/Sföber, ZPO, 30. Aufl. -, § 888 Rn. 3 zum Stichwort "Auskunft" m. w. N.).

    Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i. S. v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).

    Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).

    Ein ergänzender Auskunftsanspruch besteht darüber hinaus in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris).

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i. S. v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).

    Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m. w. N.).

    einen anderen Notar zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1997, Az. 10 W 37/96; jeweils nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 W 37/96

    Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Zum einen steht schon nicht fest, dass das festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro nicht beigetrieben werden kann (vgl. eingehend OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1997, Az. 10 W 37/96, nach Juris).

    einen anderen Notar zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1997, Az. 10 W 37/96; jeweils nach Juris).

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen: Einwand der Verjährung des der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Hinsichtlich des tenorierten Anspruchs des Beschwerdeführers auf Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses nach dem Ableben der K. T. entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass dieser eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat, die im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (Senat, Beschluss vom 23. April 2003, Az. 3 W 78/03 m. w. N.).

    Lediglich weiterführend weist der Senat darauf hin, dass sich die Entscheidung des Senats vom 23. April 2003 (Az. 3 W 78/03) nur hierzu verhält und mit dieser zudem ausdrücklich klargestellt worden ist, dass eine ggfl.

  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es dem Schuldner trotz intensiver Bemühungen bislang oder dauerhaft nicht möglich ist, der titulierten Auskunftspflicht zu entsprechen; dies ergibt sich bereits aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit (vgl. eingehend hierzu OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009, Az. 12 W 1364/09, nach Juris).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
    Letztlich steht - wie bereits das Landgericht zutreffend dargelegt hat - auch fest, dass der Schuldner bislang nicht in der gebotenen Weise Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses nach dem Versterben der K. T. erteilt hat (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren s. BGH, Beschluss vom 03. Juli 2008, Az. I ZB 87/06, nach Juris).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Deshalb richtet sich die Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses insgesamt nach § 888 ZPO (OLG München, NJW 1969, 436; OLG Frankfurt, RPfleger 1977, 184 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 180; OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 19 W 67/14, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2017, 524; Staudinger/ Herzog, BGB, 2015, § 2314 Rn. 172 mwN; für den Fall der Verurteilung zur Wertermittlung durch einen Sachverständigen gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB: BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - IV ZB 9/14, NJW 2015, 623 Rn. 67).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23

    Festsetzung eines Zwangsmittels gegen einen Schuldner wegen Nichtvornahme einer

    Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).

    Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO ), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris; Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB ) Rn. 35, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23

    Zwangsgeldfestsetzung: Pflichten des Schuldners einer Auskunftsverpflichtung

    Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).

    Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris; Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB) Rn. 35, beck-online).

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