Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.04.2007 - 3 W 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Verstoß gegen Impressumspflichten - Die (soweit an sich gebotene) fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß dar.
- openjur.de
- aufrecht.de
Impressum nach neuem TMG und das Merkmal "gegen Entgelt angebotene Telemedien"
- kanzlei.biz
Impressumsfehler
- wettbewerbsrecht-kanzlei.de
Impressum nach neuem TMG, insbesondere das Merkmal "gegen Entgelt angebotene Telemedien"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- 123recht.net (Kurzinformation, 4.6.2008)
Impressum einer Webseite // Welche Internetangebote brauchen überhaupt ein Impressum?
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Impressumspflicht kann unter Bagatellgrenze fallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Auslegung des Merkmals "in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien"
- heise.de (Rechtsprechungsübersicht, 09.05.2008)
Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Nur Internetangebote von Privaten und Idealvereinen sind von der Impressumspflicht ausgenommen
- wb-law.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Impressumspflicht kann unter Bagatellgrenze fallen [Impressumspflicht]
- wb-law.de (Kurzinformation)
Zur Auslegung von §5 TMG [Impressumspflicht, TMG]
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Anwendungsbereich der Regelung über allgemeine Informationspflichten nach TMG nicht auf kostenpflichtige Telemediendienste beschränkt
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2008, Dok. 112
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