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   OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04   

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https://dejure.org/2004,12655
OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04 (https://dejure.org/2004,12655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.11.2004 - 3 W 727/04 (https://dejure.org/2004,12655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. November 2004 - 3 W 727/04 (https://dejure.org/2004,12655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 294 § 487 Nr. 4
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherungen im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 827
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04
    Eine schriftliche Versicherung an Eides Statt, in der der Versichernde versichert, dass er ein bestimmtes Schriftstück gelesen habe und dass die darin enthaltenen Ausführungen zutreffend seien, kann zur Glaubhaftmachung genügen, wenn das Schriftstück, auf das Bezug genommen wurde, sich auf eine Sachverhaltsdarstellung beschränkt (Abgrenzung BGH, 13. Januar 1988, IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045).

    Diese in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Meinung (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1997 - Az: 8 U 106/97 -, juris Rspr.; OLG Dresden OLGR Dresden 1997, 74; Thüringer OLG OLGR Jena 1995, 94; Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rdnr. 18; Zöller / Greger, ZPO, 24. Aufl., § 294 Rdnr. 4; Musielak, ZPO, 4 . Aufl., § 294 Rdnr. 4) verweist durchweg auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche dieser  in Wiedereinsetzungsverfahren gefällt hat (insbesondere BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682).

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 13.01.1988 - IVa ZB 13/87 - (NJW 1988, 2045 f.) wird in Bezug auf die damals vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen ausgeführt: "Beide enthalten keine eigene Sachdarstellung, sondern nehmen - entsprechend einer heute weit verbreiteten Unsitte - auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug.

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04
    Diese in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Meinung (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1997 - Az: 8 U 106/97 -, juris Rspr.; OLG Dresden OLGR Dresden 1997, 74; Thüringer OLG OLGR Jena 1995, 94; Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rdnr. 18; Zöller / Greger, ZPO, 24. Aufl., § 294 Rdnr. 4; Musielak, ZPO, 4 . Aufl., § 294 Rdnr. 4) verweist durchweg auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche dieser  in Wiedereinsetzungsverfahren gefällt hat (insbesondere BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682).

    Die Grenze zwischen Tatsachenbehauptungen und rechtlicher Argumentation ist aber gerade bei Wiedereinsetzungsgesuchen oft fließend; es können daher sowohl bei dem Unterzeichner der eidesstattlichen Versicherung als auch beim Gericht leicht Zweifel darüber entstehen, inwieweit die Ausführungen im Wiedereinsetzungsgesuch durch die eidesstattliche Versicherung gedeckt werden." Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung heißt es im Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 - (NJW 1996, 1682): "Es fehlt eine hinreichende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe, wenn die dem Antrag beigefügte eidesstattliche Erklärung keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt.".

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 8 U 106/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04
    Eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, die keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt (hier: anwaltlicher Schriftsatz im selbständigen Beweisverfahren mit einer Vielzahl von einzelnen Schadenspositionen), ist nicht schon wegen der Bezugnahme zur Glaubhaftmachung ungeeignet (entgegen OLG Karlsruhe, 11. November 1997, 8 U 106/97, OLGR Karlsruhe 1998, 95).

    Diese in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Meinung (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1997 - Az: 8 U 106/97 -, juris Rspr.; OLG Dresden OLGR Dresden 1997, 74; Thüringer OLG OLGR Jena 1995, 94; Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rdnr. 18; Zöller / Greger, ZPO, 24. Aufl., § 294 Rdnr. 4; Musielak, ZPO, 4 . Aufl., § 294 Rdnr. 4) verweist durchweg auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche dieser  in Wiedereinsetzungsverfahren gefällt hat (insbesondere BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.1985 - W (Baul) 3/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04
    Beschränkt sich das Schriftstück, auf das sich die schriftliche Versicherung an Eides Statt bezieht, nicht lediglich auf eine Sachverhaltsdarstellung, sondern enthält es auch Rechtsausführungen, so genügt die eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nicht zur Glaubhaftmachung, wobei allgemeine rechtliche Formulierungen nicht ins Gewicht fallen (hier: "Der Antragsgegner ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Dachentwässerung zu sorgen"; Anschluss OLG Düsseldorf, 1. Oktober 1985, W (Baul) 3/85, MDR 1986, 152).

    Mit dem Bundesgerichtshof ist der Senat der Auffassung, dass eine eidesstattliche Versicherung dann zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht ausreicht, wenn sie lediglich auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt, welches nicht nur eine Sachverhaltsdarstellung, sondern auch Rechtsausführungen enthält (ebenso OLG Düsseldorf MDR 1986, 152).

  • OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96

    Vorläufige Wohnungszuweisung an einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04
    Diese in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Meinung (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1997 - Az: 8 U 106/97 -, juris Rspr.; OLG Dresden OLGR Dresden 1997, 74; Thüringer OLG OLGR Jena 1995, 94; Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rdnr. 18; Zöller / Greger, ZPO, 24. Aufl., § 294 Rdnr. 4; Musielak, ZPO, 4 . Aufl., § 294 Rdnr. 4) verweist durchweg auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche dieser  in Wiedereinsetzungsverfahren gefällt hat (insbesondere BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682).
  • LG Hamburg, 27.07.2011 - 333 T 43/11

    Ermittlung eines angemessenen Minderungsbetrages durch einen Sachverständigen ist

    Damit genügen die eidesstattlichen Versicherungen der Antragsteller den Anforderungen an eine hinreichende Glaubhaftmachung der zur Begründung der Zulässigkeit des Verfahrens behaupteten Tatsachen (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. November 2004 - 3 W 727/04 - zitiert nach [...]).
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