Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.09.2012 - 3 W 76/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 2 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten eines Reiseveranstalters bei Werbung in Zeitungsanzeigen für Mittelmeer-Kreuzfahrten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.07.2012 - 315 O 285/12
- OLG Hamburg, 14.09.2012 - 3 W 76/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige
Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2012 - 3 W 76/12
Dagegen müsse nicht auch eine Möglichkeit geboten werden, das Produkt unmittelbar zu erwerben (EuGH GRUR 2011, 930, 932 Rn. 33 - Ving Sverige).Die Information über die Merkmale des Produkts könne auch dadurch erfolgen, dass das Produkt lediglich benannt und/oder abgebildet werde, und zwar auch dann, wenn das Produkt in mehreren Ausführungen angeboten werde (EuGH GRUR 2011, 930, 933 Rn. 49 - Ving Sverige).
Insbesondere könne es ausreichen, dass der Werbende hinsichtlich detaillierterer Angaben auf seine Internetseite verweise (EuGH GRUR 2011, 930, 933 Rn. 59 -Ving Sverige).
Vielmehr könne auch die Angabe eines Eckpreises (z. B. "ab ... ?") ausreichen (EuGH GRUR 2011, 930, 932 Rn. 41 - Ving Sverige).
- OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Verletzung der …
Denn der Entschluss zur Buchung einer Reise wird maßgeblich beeinflusst durch das Vertrauen in den Reiseveranstalter, die Information über dessen Identität ist eine tragende und kaufentscheidende Information (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 14.09.2012 -3 W 76/12). - LG Hamburg, 26.04.2016 - 416 HKO 169/15
Wettbewerbsverstoß einer Bank bei der Bewerbung von Kapitalanlageprodukten: …
Es ist gerade nicht erforderlich, dass dem Verbraucher alle essentialia negotii bekannt sind, sondern es genügt, dass er - wie bei hiesiger Anzeige geschehen - ausreichend informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.09.2012 - 3 W 76/12).