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   OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00   

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OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.06.2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen; Weitere Beschwerde; Vormund; Plausibilitätsprüfung; Überprüfbarkeit; Instanz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überprüfung eines Vergütungsantrags, Plausibilitätsprüfung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908 e; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 56 g; ; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 198
  • FamRZ 2000, 1533
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei ex ante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Bauer/Deinert aaO; Knittel, BtG § 1836 BGB Rdn. 18; Zimmermann FamRZ 1998, 521, 524 f.; BayObLG aaO, für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1999 - 3 W 214/99 = OLGR 2000, 114, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der

    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten ist (Fortführung von Senat OLGR 2000, 114 und Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00).

    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung

    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
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