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   OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03   

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https://dejure.org/2003,8256
OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03 (https://dejure.org/2003,8256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.04.2003 - 3 W 78/03 (https://dejure.org/2003,8256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. April 2003 - 3 W 78/03 (https://dejure.org/2003,8256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand habenden Auskunftsanspruches; Erfordernis eines Verschuldens bei einer Vollstreckung gemäß § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzung der Feststellung einer Unmöglichkeit eines Auskunftsanspruches; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbrauch, Zweifel an der Prozessfähigkeit des Vollstreckungsschuldners

  • Judicialis

    ZPO § 51; ; ZPO § 52; ; ZPO § 53; ; ZPO § 767; ; ZPO § 888; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 1902; ; BGB § 2314 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Einwand der Verjährung im Verfahren nach § 888 ZPO; Zweifel an der Prozessfähigkeit des Vollstreckungsschuldners im Verfahren nach § 888 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Dies muss erst recht in dem hier gegebenen Fall gelten, in dem der Pflichtteilsanspruch, der mit Hilfe der erstrebten Auskunft durchgesetzt werden soll, nach Auffassung der Schuldnerin verjährt ist (vgl. zur materiellen Rechtslage BGH NJW 1985, 384; OLG Köln NJW-RR 1992, 8).
  • OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89

    Anspruch auf Schätzung eines im Nachlassverzeichnis aufgeführten Schmuckstückes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Dies muss erst recht in dem hier gegebenen Fall gelten, in dem der Pflichtteilsanspruch, der mit Hilfe der erstrebten Auskunft durchgesetzt werden soll, nach Auffassung der Schuldnerin verjährt ist (vgl. zur materiellen Rechtslage BGH NJW 1985, 384; OLG Köln NJW-RR 1992, 8).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.1998 - 3 W 53/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Dabei muss das Maß der Anforderungen an die Substantiierung von Behauptungen um so strenger sein, je mehr der Einwand des Schuldners, die Leistung sei ihm unmöglich, der Lebenserfahrung widerspricht (vgl. Senat, NJW-RR 1998, 1767, 1768; Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 3 W 201/02 -).
  • OLG Hamm, 14.11.1985 - 4 W 106/85

    Zwangsmittelandrohung durch Vollstreckungsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Anders als etwa im Verfahren nach § 890 ZPO kommt es deshalb auf ein Verschulden der Schuldnerin nicht an (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 3 W 118/00 - und vom 23. Oktober 2001 -3 W 195/01 - OLG Köln VersR 1997, 723; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765, 766; 1988, 1087, 1088; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 888 Rdnr. 16; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 888 Rdnr. 7).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    In dem hier gegebenen Fall fehlt es jedenfalls an dem sog. Umstandsmoment (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 - Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 242 Rdnr. 95).
  • OLG Köln, 17.01.1997 - 3 W 52/96

    Bilanz, vertretbare/unvertretbare Handlung, Zwangsgeld, Verschluden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Anders als etwa im Verfahren nach § 890 ZPO kommt es deshalb auf ein Verschulden der Schuldnerin nicht an (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 3 W 118/00 - und vom 23. Oktober 2001 -3 W 195/01 - OLG Köln VersR 1997, 723; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765, 766; 1988, 1087, 1088; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 888 Rdnr. 16; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 888 Rdnr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1997 - 3 W 51/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Der Auskunftsanspruch hat eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand, die im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 21. März 1997 - 3 W 51/97 - und vom 9. Juni 2000 - 3 W 118/00 - Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2314 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03
    Anders als etwa im Verfahren nach § 890 ZPO kommt es deshalb auf ein Verschulden der Schuldnerin nicht an (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 3 W 118/00 - und vom 23. Oktober 2001 -3 W 195/01 - OLG Köln VersR 1997, 723; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765, 766; 1988, 1087, 1088; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 888 Rdnr. 16; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 888 Rdnr. 7).
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die wohl einhellige Ansicht in der Rechtsprechung und ihr folgend ein Teil der Literatur nehmen an, dass jedenfalls Zwangsgeld auch im Falle der Prozessunfähigkeit des Auskunftsschuldner gegen sein Vermögen und nicht das Vermögen der ihn vertretenen Bevollmächtigten festzusetzen ist (OLG v. 16.4.2013, 7 W 20/13, Karlsruhe JurBüro 2013, 661, 662; OLG Zweibrücken v. 23.04.2003, 3 W 78/03, OLGR Zweibrücken 2003, 347, 348 f.; OLG Koblenz v. 24.02.2003, 3 W 114/03, FamRZ 2003, 1486; BayOblG v. 17.12.1974, …

    Darüber besteht anders als zum Zwangsgeld auch Einigkeit (vgl. OLG Karlsruhe v. 16.4.2013, 7 W 20/13, JurBüro 2013, 661, 662; OLG Zweibrücken v. 23.04.2003, 3 W 78/03, OLGR Zweibrücken 2003, 347, 348 f.; Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2. Teil, 7. Kapitel Rn. 70; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 11. Aufl. 2019, § 888 Rn. 41; MüKo-ZPO/Gruber § 888 Rn. 26; Zöller/Seibel, § 888 Rn. 8; Walker/Koranyi in Schuske/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtschutz, 7. Aufl. 2020, § 888 ZPO Rn. 35; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, § 888 Rn. 40; Musielack/Voit/Lackmann, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 888 Rn. 10; Rensen in: Wieczorek/Schütze, ZPO, § 888 Rn. 22).

  • OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15

    Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!

    Hinsichtlich des tenorierten Anspruchs des Beschwerdeführers auf Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses nach dem Ableben der K. T. entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass dieser eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat, die im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (Senat, Beschluss vom 23. April 2003, Az. 3 W 78/03 m. w. N.).

    Lediglich weiterführend weist der Senat darauf hin, dass sich die Entscheidung des Senats vom 23. April 2003 (Az. 3 W 78/03) nur hierzu verhält und mit dieser zudem ausdrücklich klargestellt worden ist, dass eine ggfl.

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und

    Hinsichtlich des titulierten Anspruchs des Beschwerdegegners auf Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses nach dem Ableben der G. P. entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass dieser eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat, die im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (Senat, Beschluss vom 23. April 2003, Az. 3 W 78/03 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 19 W 72/18

    Erzwingung der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses gegen einen

    Die grundsätzliche Aufrechterhaltung des auf § 888 ZPO beruhenden (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 4) Beugemittels gegen die mittlerweile unter Betreuung stehende Schuldnerin (nicht gegen den Betreuer, vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.04.2003 - 3 W 78/03 - juris Tz. 6, 12), über die nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats zu befinden ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 12), rechtfertigt das nicht ausreichende Tätigwerden des Betreuers seit Amtsantritt.
  • OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Auskunftspflichtigen im Verfahren auf

    Sofern der Schuldner geschäftsunfähig ist und die Auskunft daher nicht selbst erteilen kann, hat dies grundsätzlich sein gesetzlicher Vertreter zu übernehmen (vgl. BGH FamRZ 1998, 365 = BeckRS 1997, 31358287; NJW 2020, 1143 Rn. 18; KG OLGE 20 (1910), 367 (368); OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 347 (348) = BeckRS 2003, 30316478; OLG Koblenz FamRZ 2003, 1486 = BeckRS 2003, 31054281; Soergel/Forster BGB § 260 Rn. 51; Horn ErbR 2020, 199).
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