Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03   

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OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,2044)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.06.2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,2044)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,2044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 52

    GBO §§ 53 Abs. 1 Satz 1, 71 Abs. 2; EGBGB Art. 184, 187, 189 Abs. 3; Code Civil von 1804 Art. 688, 691, 703 ff
    Fortbestehen eines Wegerechts nach Code Civil

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 53 Abs. 1, 71 Abs. 2, EGBGB Art. 184, 187, 189 Abs. 3, Code Civil von 1804 Art. 688
    Fortbestand alrechtlicher Dienstbarkeiten nach Code Civil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Begründung einer Wegerechtsdienstbarkeit nach dem pfälzischen Zivilrecht des 19. Jahrhunderts und zum Nachweis des (Fort-) Bestehens eines solchen Rechts; Eintragung einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit; Glaubhaftmachung der durch die Eintragung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wegedienstbarkeit nach code civil von 1804

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § ... 71 Abs. 2; ; EGBGB Art. 184; ; EGBGB Art. 187; ; EGBGB Art. 189 Abs. 3; ; Code Civil von 1804 Art. 688; ; Code Civil von 1804 Art. 691; ; Code Civil von 1804 Art. 703 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach altem Recht - Eintragung eines Amtswiderspruchs?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung einer Wegerechtsdienstbarkeit nach dem code civil (1804)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3358 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1316
  • Rpfleger 2003, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    In welchem Umfang das Grundbuchamt im vorliegenden Fall gegen gesetzliche Eintragungsvorschriften verstieß, indem es die altrechtliche Grunddienstbarkeit an dem Grundbesitz der Beteiligten zu 1) im Wege der Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) lediglich auf der Grundlage von Fotokopien aus dem Urkataster und zudem ohne Nachweise über das Fortbestehen des Rechts (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1990, 724, 725: BayObLGZ 1991, 139, 144: BayObLGZ 1988, 102, 109) eingetragen hat, muss nicht vertieft werden.

    Diese altrechtlichen Bestimmungen galten auch nach dem Zeitpunkt, zu welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist (für B... der 1. Juni 1903; vgl. Justizministerialblatt für das Königreich Bayern 1904, S. 4, 9) gemäß Art. 189 Abs. 3 EGBGB fort; denn letztere Vorschrift bezieht sich nicht nur auf die rechtsgeschäftliche Aufhebung uneingetragener Altrechte, sondern auch auf sonstige Gründe ihres Erlöschens, wie etwa den Untergang durch Nichtausübung (BGH LM Code Civil Nr. 5 = WM 1966 aaO; BayObLGZ 1985, 225, 229: BayObLGZ 1988, 102, 109. jew. m.w.N.).

    Nach Art. 13 ÜbergangsG erlosch eine nicht eingetragene Grunddienstbarkeit mit dem Ablauf von 10 Jahren nach der letzten Ausübung (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 109).

    Auch zu weiteren Ermittlungen gemäß § 12 FGG hinsichtlich eines etwaigen späteren Wegfalls der Grunddienstbarkeit, etwa durch 30-jährige Nichtausübung vor bzw. 10-jährige Nichtausübung nach Anlegung des Grundbuchs, musste sich die Zivilkammer nicht gedrängt sehen, weil es sich dabei nach Aktenlage nur um ganz entfernt liegende, rein theoretische Möglichkeiten handelt (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 109 = DNotZ 1989, 164; BayObLGZ 1991, 139, 144).

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    In welchem Umfang das Grundbuchamt im vorliegenden Fall gegen gesetzliche Eintragungsvorschriften verstieß, indem es die altrechtliche Grunddienstbarkeit an dem Grundbesitz der Beteiligten zu 1) im Wege der Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) lediglich auf der Grundlage von Fotokopien aus dem Urkataster und zudem ohne Nachweise über das Fortbestehen des Rechts (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1990, 724, 725: BayObLGZ 1991, 139, 144: BayObLGZ 1988, 102, 109) eingetragen hat, muss nicht vertieft werden.

    Auch zu weiteren Ermittlungen gemäß § 12 FGG hinsichtlich eines etwaigen späteren Wegfalls der Grunddienstbarkeit, etwa durch 30-jährige Nichtausübung vor bzw. 10-jährige Nichtausübung nach Anlegung des Grundbuchs, musste sich die Zivilkammer nicht gedrängt sehen, weil es sich dabei nach Aktenlage nur um ganz entfernt liegende, rein theoretische Möglichkeiten handelt (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 109 = DNotZ 1989, 164; BayObLGZ 1991, 139, 144).

  • OLG Rostock, 05.11.2003 - 7 U 218/01

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    Auch dieser "titre recognitif" erfordert keine Form, kann also auch aus konkludenten Handlungen gefolgert werden (vgl. zum Ganzen: Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002 - 7 U 218/01 - OLG Köln OLGR 1993, 208; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138,139: BayObLGE Band 11 Nr. 61, Seite 295 m.w.N.; RGZ 20, 348, 351; OLG Köln, Urteil vom 28. September 1882, abgedruckt in Puchelt, Zeitschrift für französisches Zivilrecht, Band 15, Seite 96 f; Meisner/Ring, Nachbarrecht in Bayern, 5. Aufl. 1961, § 32 B 1 (Seite 499); Zacharia/Crome, Handbuch des französischen Zivilrechts, 8. Aufl. 1894, Seite 660).

    Wenngleich die entsprechenden übereinstimmenden Eintragungen in das Grundsteuer-Kataster selbst keine rechtsbegründende Wirkung haben, können sie doch als Indiz dafür gewertet werden, dass ein solches Wegerecht damals tatsächlich bestellt war und eine Vermutung für den Bestand des Rechts begründen (vgl. Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002, -7 U 218/01-, U.A. 5f; Bay-ObLGZ 1989, 203, 210: BayObLGZ 1982, 400, 405: OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 140).

  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 20/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    In welchem Umfang das Grundbuchamt im vorliegenden Fall gegen gesetzliche Eintragungsvorschriften verstieß, indem es die altrechtliche Grunddienstbarkeit an dem Grundbesitz der Beteiligten zu 1) im Wege der Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) lediglich auf der Grundlage von Fotokopien aus dem Urkataster und zudem ohne Nachweise über das Fortbestehen des Rechts (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1990, 724, 725: BayObLGZ 1991, 139, 144: BayObLGZ 1988, 102, 109) eingetragen hat, muss nicht vertieft werden.

    Soweit von ihren hierzu erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren gegenteiliger Sachvortrag gehalten wird, kann dieser für die Entscheidung des Senats nicht verwertet werden (BayObLG NJW-RR 1990, 724, 725).

  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    Wegen der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs des an den (dienenden) Grundstücken der Beteiligten zu 1) gebuchten Fahrtrechts zusammen mit dem (herrschenden) Grundbesitz des Beteiligten zu 2) (vgl. insoweit BayObLGZ 1986, 513, 516 = NJW-RR 1987, 789; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 892 Rdnr. 11) ist entsprechend dem Grundsatz des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO eine Beschwerde gegen die Eintragung der Grunddienstbarkeit selbst nicht zulässig; jedoch greift § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO ein, wonach mit der Beschwerde verlangt werden kann, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 GBO einen Widerspruch einzutragen.

    Dagegen braucht die Unrichtigkeit des Grundbuchs - wegen der Funktionsgleichheit des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO mit § 899 BGB - nur glaubhaft zu sein (BayObLG Rpfleger 1981, 397, 398: BayObLGZ 1986, 513, 515. jew. m.w.N.); hierfür reichen indes bloße Vermutungen und gedachte Möglichkeiten nicht aus, auch nicht ein non liquet; wenn ebenso viel für die Richtigkeit wie für die Unrichtigkeit des Grundbuchs spricht, kommt ein Amtswiderspruch nicht in Betracht (Meikel/Streck aaO § 53 Rn 75 m.w.N.; OLG Düsseldorf RPfl. 1976, 313).

  • BayObLG, 06.12.1982 - RReg. 2 Z 215/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    Wenngleich die entsprechenden übereinstimmenden Eintragungen in das Grundsteuer-Kataster selbst keine rechtsbegründende Wirkung haben, können sie doch als Indiz dafür gewertet werden, dass ein solches Wegerecht damals tatsächlich bestellt war und eine Vermutung für den Bestand des Rechts begründen (vgl. Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002, -7 U 218/01-, U.A. 5f; Bay-ObLGZ 1989, 203, 210: BayObLGZ 1982, 400, 405: OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 140).
  • OLG Köln, 28.04.1993 - 11 U 284/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    Auch dieser "titre recognitif" erfordert keine Form, kann also auch aus konkludenten Handlungen gefolgert werden (vgl. zum Ganzen: Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002 - 7 U 218/01 - OLG Köln OLGR 1993, 208; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138,139: BayObLGE Band 11 Nr. 61, Seite 295 m.w.N.; RGZ 20, 348, 351; OLG Köln, Urteil vom 28. September 1882, abgedruckt in Puchelt, Zeitschrift für französisches Zivilrecht, Band 15, Seite 96 f; Meisner/Ring, Nachbarrecht in Bayern, 5. Aufl. 1961, § 32 B 1 (Seite 499); Zacharia/Crome, Handbuch des französischen Zivilrechts, 8. Aufl. 1894, Seite 660).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87

    Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    b) Eine unter der Geltung des Code Civil - wie vorbeschrieben - entstandene "altrechtliche" Grunddienstbarkeit blieb auch nach In-Kraft-Treten des BGB ohne Eintragung in das neu angelegte Grundbuch fortbestehen (Art. 184 EGBGB); eine Grundbucheintragung war zwar möglich, aber nicht - auch nicht zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs- notwendig (Art. 187 EGBGB; vom Vorbehalt abweichender Regelung in Absatz 2 haben weder Bayern noch später Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht); solange die Grunddienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen war, bestand mithin für einen Erwerber des belasteten (dienenden) Grundstücks nicht die Möglichkeit eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs nach § 892 BGB (vgl. BGHZ 104, 139,142 = NJW 1988, 2037, 2038; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 139: BayObLGZ 1989, 203, 207).
  • BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    c) Nach Art. 703 CC hörten Dienstbarkeiten nach dem pfälzischen Zivilrecht auf ("cessent"), wenn infolge des Zustandes des dienenden oder des herrschenden Grundstücks die Dienstbarkeit nicht mehr ausgeübt werden konnte; nach Art. 704 CC lebten die Dienstbarkeiten, abgesehen von zwischenzeitlicher (dreißigjähriger) Verjährung, indes wieder auf ("revivent"), wenn die Sachen wieder so hergestellt waren, dass man sie (die Dienstbarkeit) gebrauchen konnte (vgl. BGH LM Code Civil Nr. 5 = WM 1966, 739, 740).
  • BayObLG, 12.06.1989 - RReg. 1 Z 20/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03
    b) Eine unter der Geltung des Code Civil - wie vorbeschrieben - entstandene "altrechtliche" Grunddienstbarkeit blieb auch nach In-Kraft-Treten des BGB ohne Eintragung in das neu angelegte Grundbuch fortbestehen (Art. 184 EGBGB); eine Grundbucheintragung war zwar möglich, aber nicht - auch nicht zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs- notwendig (Art. 187 EGBGB; vom Vorbehalt abweichender Regelung in Absatz 2 haben weder Bayern noch später Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht); solange die Grunddienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen war, bestand mithin für einen Erwerber des belasteten (dienenden) Grundstücks nicht die Möglichkeit eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs nach § 892 BGB (vgl. BGHZ 104, 139,142 = NJW 1988, 2037, 2038; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 139: BayObLGZ 1989, 203, 207).
  • BayObLG, 20.06.1985 - BReg. 2 Z 146/84

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Nichtausübung

  • OLG Frankfurt, 16.02.1976 - 20 W 751/75

    Unanfechtbare Grenzregelungsbeschlüsse; Vorliegen der gesetzlichen

  • RG, 28.12.1887 - II 264/87

    Dienstbarkeit. Lichtfenster.

  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Dieses Misstrauen schlage sich auch im Marktwert nieder, wobei das OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1316 ) betont hat, dass in jüngster Zeit und damit im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung im Jahr 2003 eine gewisse Veränderung auf dem Markt zu beobachten sei.

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 U 451/06

    Beweislast und Beweisumfang für das Bestehen einer altrechtlichen Dienstbarkeit;

    Nichtständige Dienstbarkeiten konnten, ob sie sichtbar waren oder nicht, nicht durch 30-jährigen Besitz (Art. 690 CC) und auch nicht durch unvordenkliche Verjährung erworben werden (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1316).

    Insoweit unterscheidet sich vorliegender Fall auch grundlegend von den Sachverhalten, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.11.1999 (OLGR Düsseldorf 2000, 138) und des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 26.06.2003 (NJW-RR 2003/1316) zugrunde lagen.

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Dieses Misstrauen schlage sich auch im Marktwert nieder, wobei das OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1316) betont hat, dass in jüngster Zeit und damit im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung im Jahr 2003 eine gewisse Veränderung auf dem Markt zu beobachten sei.

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08

    Entstehen und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit nach dem französichen Code civil

    Erlöschen konnte die Grunddienstbarkeit (von einem in Art. 703 geregelten Sonderfall des "Aufhörens" abgesehen) nur durch 30-jährige Nichtausübung vor oder 10-jährige Nichtausübung nach der Anlegung des Grundbuchs (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2003, Az.: 3 W 79/03, Fundstelle: NJW-RR 2003, 1316).
  • LG Frankenthal, 21.11.2014 - 6 O 221/14

    Herausgabeanspruch bezüglich eines Kelleraums: Entstehung und Fortbestand einer

    Zitierung zu Leitsatz 2: Anschluss OLG Zweibrücken, 26. Juni 2003, 3 W 79/03, NJW-RR 2003, 1316.

    Sowohl nach den Regelungen im "XXI. Titul" des oben erwähnten Landrechts, als auch nach den Art. 690 ff. iVm Art. 688 f. CC konnten derartige Servituten nicht nur durch - formlosen - Vertrag, sondern auch durch konkludente Gestattung des Eigentümers des dienenden Grundstücks eingeräumt oder vom Eigentümer des begünstigten Grundstücks ersessen werden (vgl. zur Rechtslage nach dem Code Civil ausführlich und instruktiv OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1316, 1317 sowie zum früheren gemeinen Recht allgemein Staudinger/Hönle, BGB [2012] Art. 184 EGBGB Rn. 5 mwN).

    Die - nachträgliche - Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch ist gemäß Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB kein Wirksamkeits- oder Erhaltungserfordernis (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1316, 1317).

  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

    26. Juni 2003 - 3 W 79/03; Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 1 Z RR 236/94; Urteil vom 15. Dezember 1997 - 1 Z RR 610/96 - alle zit. nach juris; Falckenberg, in: Münchener Kommentar, § 1018 BGB, Rn. 62, 3.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.08.2003 - 3 W 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12331
OLG Bamberg, 19.08.2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,12331)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.08.2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,12331)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. August 2003 - 3 W 79/03 (https://dejure.org/2003,12331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 247; ; UWG § 1; ; UWG § 7 Abs. 1; ; BRAGO § 13 Abs. 1; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 32 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Anwaltsgebühren bei Fertigung einer Schutzschrift zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung wegen wettbewerbswidriger Prospektwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.08.2003 - 3 W 79/03
    Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz ohne Sachanträge i.S. der genannten Vorschrift, auch wenn darin beantragt wird, dem (erwarteten) Verfügungsantrag nicht stattzugeben, jedenfalls nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (BGH, Beschluß vom 13.2.03, Az. I ZB 23/02).
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