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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10   

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https://dejure.org/2011,8943
OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2011,8943)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.04.2011 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2011,8943)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. April 2011 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2011,8943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2314
    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten: Richtigkeit und Vollständigkeit sind für Anspruchserfüllung irrelevant

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nachlassbestandteile

  • RA Kotz

    Pflichtteilsberechtigter - Auskunftsanspruch Nachlassbestand

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsrecht - ergänzende Auskunftserteilung bei umfassendem Auskunftstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314
    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nachlassbestandteile

  • rechtsportal.de

    BGB § 2314
    Durchsetzung von Ansprüchen des Pflichtteilsberechtigten auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1449
  • FamRZ 2011, 1979
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 07.04.2009 - 3 W 31/08

    Wohnungseigentum: Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen eines Miteigentümers

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Diese Rechtsauffassung liegt auch den Beschlüssen der Einzelrichterin des Senats in den Beschwerdeverfahren 3 W 19/05 und 3 W 31/08 zugrunde.

    Dass allein diese Verfahrensweise richtig sein kann, offenbart sich auch bei einem Blick auf die ebengenannten beiden Beschlüsse vom 22.11.2007 (3 18/05) und 03.06.2008 (3 W 31/08) einerseits und die Formulierung des beabsichtigten Antrages auf ergänzende Auskunftserteilung im Schriftsatz vom 03.03.2010 andererseits.

  • RG, 12.01.1914 - IV 492/13

    1. Ist der Antrag auf Wiedereinsetzung auch dann in der für die versäumte

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ; Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22; C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32; Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42; Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12; J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).

    Allerdings betreffen die veröffentlichten Entscheidungen, soweit dies anhand des veröffentlichten Tatbestands erkennbar ist (nicht erkennbar bei RGZ 84, 41), stets Fälle, in denen auf außergerichtliches Verlangen Auskunft erteilt worden ist und anschließend noch Klage auf ergänzende Auskunftserteilung erhoben wurde.

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Kosten der

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Das ist unschädlich, weil Inhalt und Umfang des Urteilsausspruchs im Wege der Auslegung im Verfahren nach § 888 ZPO verdeutlicht werden können (BGH NJW-RR 1993, 1154 ).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Soweit sich die Beklagte auf Erfüllung ihrer Auskunftsverpflichtung berufen sollte, wird auch dies im Vollstreckungsverfahren zu klären sein, wobei es gegenwärtig auf die Streitfrage nicht ankommt, ob der Erfüllungseinwand unmittelbar im Verfahren nach § 888 ZPO als Einwand gegen die Zwangsmittelfestsetzung gebracht werden kann oder ob Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erhoben werden muss (für Ersteres BGH NJW 2005, 367 mit ausführl. Darstellung des Streitstandes).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten:

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Auf die von dem Kläger wiederholt angesprochene Frage einer Beweislastumkehr (s. dazu etwa - eher ablehnend - BGH, U. v. 10.03.2010 - IV ZR 264/08 -, NotBZ 2011, 96 = ZEV 2010, 312) kommt es im derzeitigen Stadium nicht an.
  • OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88

    Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Enthält ein Titel auf Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB keine näheren Angaben über die Art und Weise der Auskunftserteilung, so muss der Pflichtteilsberechtigte die entsprechenden Angaben im Vollstreckungsantrag nachholen (FamRZ 1988, 1213, 1214; Haas in Staudinger, § 2314 Rn. 82).
  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ; Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22; C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32; Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42; Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12; J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).
  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Insoweit - aber eben auch nur insoweit - können dann auch Zwangsmittel festgesetzt werden (OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160, 161).
  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ; Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22; C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32; Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42; Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12; J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb der Kapazität

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
    Diese Rechtsauffassung liegt auch den Beschlüssen der Einzelrichterin des Senats in den Beschwerdeverfahren 3 W 19/05 und 3 W 31/08 zugrunde.
  • OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15

    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den

    Dazu gehören etwa Fälle, wo ein bestimmter Vermögensteil ganz ausgelassen wurde, weil z.B der Verpflichtete rechtsirrig glaubte, ein Gegenstand gehöre nicht in den Nachlass, so dass bestimmte Vermögensteile noch gar nicht Gegenstand der Auskunft waren, also bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft (MünchKomm-Lange, 6.Auflage 2013, § 2314, Rz.25; Meyer-Süß-Lange, § 9 Rz. 33; OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.42 m.w.N.; OLG Schleswig, 3 W 81/10, nach juris Rz.9 m.w.N.; allgemein Palandt-Grünberg, 74.Auflage 2015, § 260 Rz.16 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Ausnahmen hiervon werden aber bejaht, wenn der Pflichtige z. B. aus Rechtsirrtum eine unbestimmte Zahl von Gegenständen nicht aufgenommen hat, einen bestimmten Teil des Nachlassvermögens ganz ausgelassen hat oder aber bei erkennbar unvollständiger Auskunft (OLG Schleswig NJW-RR 2011, 1449 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Weidlich in Palandt, a.a.O. § 2314 Rn. 8 und 11).
  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Entsprechend kann ein Auskunftstitel nach Erteilung einer Auskunft mit Erfüllungswirkung auch bei Zweifeln an deren Richtigkeit nicht mehr vollstreckt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2020, 26 W 23/20, juris Rn. 13 f.; OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2018, 9 W 15/18, juris, unter 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2016, I-15 W 12/15, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2015, 13 WF 58/15, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Januar 2014, 5 W 121/13, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2010, 25 W 77/10, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 7. April 2011, 3 W 81/10, NJW-RR 2011, 1449 [juris Rn. 14]; Stürner in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 888 Rn. 6 Stichwort "Auskunftsverpflichtung"; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 888 Rn. 12; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 888 Rn. 7; Bendtsen in Kindl/MellerHannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2021; ZPO § 888 Rn. 23; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO,18. Aufl. 2021, § 888 Rn. 8; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 888 Rn. 12; Haft in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, ZPO § 888 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 888 Rn. 18; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 888 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 15).
  • AG Erfurt, 17.12.2014 - 5 C 1738/12

    Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten über Richtigkeit eines

    Eine (lediglich behauptete) Unvollständigkeit/Unrichtigkeit kann nicht durch bloßes Beharren auf einer weiter zu erteilenden Auskunft geltend gemacht werden; auf der Ebene des Auskunftsbegehrens könnte dies allenfalls im Wege der Vollstreckung von Bedeutung sein (vgl. hierzu beispielsweise BGH a.a.O. sowie OLG Schleswig FamRZ 2011, S. 1979).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10   

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https://dejure.org/2010,17060
OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2010,17060)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2010,17060)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2010,17060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Löschung einer vorrangigen Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers einer Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de

    BGB § 1183; GBO § 27 S. 1; GBO § 29 Abs. 1
    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers einer Zwangssicherungshypothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96

    Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10
    Für Eintragungen und damit auch Löschungen, die wie hier aufgrund eines Pfändungsbeschlusses erfolgen sollen, ist der Pfändungsgläubiger als aktiv Beteiligter unmittelbar selbst antragsbefugt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1308 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09

    Pfändung einer nicht valutierten Grundschuld

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10
    Zwar hat das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 25.05.2009 - 5 T 90/09 Tz. 49 f., juris) für eine ähnliche Konstellation eine entsprechende Anwendung des § 932 Abs. 1 S. 2 ZPO erwogen, der dem Gläubiger einer Arresthypothek den aus § 1179 a BGB folgenden Anspruch auf Löschung eines vorrangig eingetragenen Grundpfandrechtes ausdrücklich versagt.
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 3 Wx 165/06

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch für den Vormerkungsberechtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10
    Denn dabei handelt es sich um lediglich mittelbare Vorteile, die ihn nicht zu jemandem im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GBO machen, zu dessen - unmittelbaren - Gunsten die Löschung erfolgen soll (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 69).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10
    Erst mit Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils über die Arrestforderung und dessen Vorlage beim Grundbuchamt kann der Gläubiger die Umwandlung der Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek (§§ 1186, 1190 BGB, §§ 867 Abs. 1, 932 Abs. 2 ZPO) beantragen und rangwahrend erreichen (BGH NJW 1997, 3233).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer

    Die Löschung einer Grundschuld bedarf auch dann der Zustimmung des Eigentümers, wenn der Gläubiger neben der Löschungsbewilligung die Zustimmung zur Löschung selbst erklärt, nachdem er das Zustimmungsrecht des Eigentümers gepfändet und überwiesen erhalten hat; das Zustimmungsrecht ist nämlich nicht pfändbar (Abgrenzung zu OLG Dresden vom 25.2.2010, 3 W 81/10, und OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10).

    Mit Schreiben vom 18.12.2015 wies die Beteilige auf eine ihr günstige Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 25.2.2010 (3 W 81/10 juris = NotBZ 2010, 410) hin, wonach das Recht auf Ausübung der Zustimmung gepfändet werden könne.

    aa) Das Oberlandesgericht Dresden (NotBZ 2010, 410; zustimmend Demharter GBO 30. Aufl. § 27 Rn. 12; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 27 Rn. 84 bei FN 189) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15) halten die Pfändung und Überweisung der Berechtigung, anstelle des Eigentümers das Zustimmungsrecht auszuüben, für zulässig.

    Der Wirksamkeit von Pfändung und Überweisung des Zustimmungsrechts der Eigentümer stehe nicht entgegen, dass die angestrebte Löschung der Grundschuld dem Grundpfandgläubiger keine unmittelbare Befriedigung verschaffe, sondern nur einen schuldrechtlichen Rückgewähranspruch der Eigentümerin, und zugleich deren "Anwartschaft" auf eine Eigentümergrundschuld untergehen lasse (OLG Dresden NotBZ 2010, 410).

    Die Beurteilung der Rechtslage durch den Senat weicht von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Dresden NotBZ 2010, 410; OLG Saarbrücken vom 7.1.2011) ab.

  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    aa) Dabei kommt es entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts nicht auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage an, ob eine mit der Pfändung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld ausgebrachte Hilfspfändung der Zustimmungsbefugnis der Eigentümer zulässig ist und dem Pfändungsgläubiger ermöglicht, die Zustimmungserklärung zur Aufhebung und Löschung der Grundschuld selbst abzugeben (so OLG Dresden, NotBZ 2010, 410; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 5 W 280/10, juris Rn. 15 ff.; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 27 Rn. 12; Krause in Schulze/Grziwotz/Lauda, Gesetzesformulare BGB, 3. Aufl., § 1183 Rn. 2; NK-Krause, BGB, 4. Aufl., § 1183 Rn. 9; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 84 aE; Müller, RNotZ 2012, 199, 210 Fn. 197; PWW/Waldner, BGB, 11. Aufl., § 1183 Rn. 1; BeckOK-GBO/Wilsch [01.05.2017], Pfändung im Grundbuchverfahren, Rn. 74; ähnlich Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2015], § 1183 Rn. 13 und Grziwotz, MietRB 2017, 18, 19) oder ob die Zustimmungsbefugnis nicht pfändbar ist (so MüKoBGB/Lieder, 7. Aufl., § 1183 Rn. 9; BeckOK-ZPO/Riedel [15.06.2017], § 857 Rn. 2.2; wohl auch Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 857 Rn. 72).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10

    Grundbuchverfahren auf Grundschuldlöschung: Antragsbefugnis der Landeskasse nach

    Abgesehen davon, dass eine Überweisung an Zahlungs statt naturgemäß schon deshalb ausgeschlossen ist, weil es dem Rückgewähranspruch - anders als der Grundschuld selbst - an einem Nennwert fehlt (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rdn. 1892), folgt dies schon daraus, dass der ausdrückliche Ausschluss eines Rechts auf Löschung vorrangiger Grundpfandrechte in § 932 Abs. 1 Satz 2 ZPO allein dem vorläufigen Sicherungscharakter einer Arresthypothek geschuldet ist und sich deshalb nicht auf die Zwangssicherungshypothek übertragen lässt (vgl. OLG Dresden, NotBZ 2010, 410; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 932, Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für Grundschulden Eintragung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • LG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld - Pfändung und Einziehung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2010 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2010,11262)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2010 - 3 W 81/10 (https://dejure.org/2010,11262)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kerngleicher Verstoß bei veränderter Verletzungshandlung? - Die Änderung einer Wettbewerbshandlung unterfällt nicht mehr dem Verbotskern eines, auf die konkrete Verletzungsform beschränkten, Unterlassungstitels, wenn sich deren Gesamteindruck bezogen auf den Kern des ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Kernbereich des Unterlassungsverbots

  • openjur.de

    § 890 ZPO
    Keine Ausdehnung des Schutzbereichs eines Unterlassungstitels auf Wettbewerbshandlungen, die der verbotenen Handlung im Kern lediglich ähnlich sind; werbliche Maßnahme wird dergestalt geändert, dass sich deren Gesamteindruck bezogen auf den Kern des Verbots ändert

  • Justiz Hamburg

    UWG, § 890 ZPO
    Ordnungsmittelantrag nach einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung: Kernbereich des Verfügungsverbots im Zusammenhang mit Internetwerbung

  • JurPC

    Zur Reichweite eines Unterlassungstitels in Bezug auf ähnliche Wettbewerbshandlungen

  • aufrecht.de

    Reichweite einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • info-it-recht.de

    Zur Kerntheorie beim Unterlassungsverbot (hier: Einstweilige Verfügung)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsverfügung im Internethandel - und die neue Domain

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veränderter Gesamteindruck ist keine im Kern gleichwertige Verletzungshandlung

  • vsw.info PDF, S. 5 (Leitsatz)

    § 890 ZPO
    Zuwiderhandlung gegen Unterlassungstitel - Verbotskern des Titels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 002
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10
    Dies entspricht seit langem der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 17. November 1989, Aktenzeichen 3 W 119/89, GRUR 1990, 637).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22
    Der Annahme einer Kerngleichheit der streitgegenständlichen Aussagen in englischer und deutscher Sprache steht der von den Beklagten zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 06.09.2010 (Az: 3 W 81/10) nicht entgegen.
  • LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02

    Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß

    Als im Kern gleich können aber solche Verletzungshandlungen angesehen werden, die sich lediglich als Ergebnis "kosmetische(r) Änderungen" darstellen (OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2010, Az. 3 W 81/10, zitiert nach juris).
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