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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07   

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https://dejure.org/2007,11062
OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,11062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,11062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,11062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freiheitsentziehung: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fortdauer einer Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung über die Fortdauer des polizeilichen Gewahrsams; Ausreichen einer Widerstandshandlung gegen Polizeibeamte für eine die vorläufige Festnahme rechtfertigende Gefahrenprognose; Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat durch das ...

  • Judicialis

    SOG-MV § 55; ; SOG-MV § 56; ; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr nach §§ 55, 56 SOG-M

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 16.04.2007 - 3 W 119/06

    Ingewahrsamnahme: Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
    Vielmehr hat das Amtsgericht zu prüfen, ob im Fall der Freilassung weiterhin die Gefahr besteht, dass der Betroffene nach Freilassung seine Straftat fortsetzen oder eine weitere Straftat begehen bzw. weiterhin die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören wird (Senatsbeschl. v. 16.04.2007 - 3 W 119/06).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - ausgesprochen, dass ein Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen, die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zugrundelegen darf, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben.
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

    "Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.

    Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren fort (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).

  • OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07

    Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von

    Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.

    Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren fort (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).

  • OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07

    Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher

    Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).
  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

    Hinzu kommt, was dem Senat aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus dem Verf. 3 W 83/07) ist, dass am 06.06.2007 - dem ersten Tag des Gipfels - G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.
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https://dejure.org/2007,7608
OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7608)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7608)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2007 - 3 W 83/07 (https://dejure.org/2007,7608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Frankierbitte" - Eine Klausel, in der es heißt "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend,um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." täuschtden Verbraucher nicht darüber, wer die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen ...

  • LawCommunity.de

    Bitte um Frankierung von Rücksendungen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Bitte um Frankierung der Rücksendung ist nicht wettbewerbswidrig, wenn die Portoerstattung angekündigt ist

  • IWW
  • aufrecht.de

    "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." nicht wettbewerbswidrig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine als Bitte formulierte AGB-Klausel

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Portoerstattungs- und Strafportoklausel - Wettbewerbswidrigkeit

  • kanzlei.biz

    Zulässigkeit der Bitte um Frankierung bei Widerruf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wettbewerbswidrigkeit der Klausel "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Frankierbitte für Rücksendungen ist statthaft

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Bitte um Frankierung des retournierten Pakets bei Widerruf zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 57
  • MIR 2007, Dok. 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03

    Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07
    Generalisierende Grundsätze dazu, wie als Bitte formulierte Klauseln in AGB zu verstehen sind, enthält die Entscheidung der 24. Zivilkammer des LG Hamburg vom 05.09.2003 (u. a. abgedruckt in: CR 2004, 136) im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers im Übrigen nicht.
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