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   OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05   

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https://dejure.org/2005,13653
OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05 (https://dejure.org/2005,13653)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.08.2005 - 3 W 85/05 (https://dejure.org/2005,13653)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. August 2005 - 3 W 85/05 (https://dejure.org/2005,13653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Abschiebehaftbefehls auf Grund mehrfacher Auffälligkeiten eines Ausländers hinsichtlich der Begehung von Straftaten; Verhältnismäßigkeit eines Abschiebehaftbefehls; Differenzierung zwischen Strafhaft und Abschiebehaft

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Ziff. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Ziff. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4; ; AufenthG § 62 Abs. 3; ; StPO § 456 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 22.01.1996 - 20 W 15/96
    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05
    Auch eine kurze Abschiebungshaft kann unverhältnismäßig sein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.1996, 20 W 15/96, NVwZ 1996, Beilage 5, S. 39, 40).

    Dies gilt auch dann, wenn sich ein von der Abschiebung betroffener Ausländer bereits aus anderen als abschiebungshaftrechtlichen Gründen in öffentlichem Gewahrsam befindet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.1996 a. a. O.).

  • OLG Zweibrücken, 23.03.2004 - 3 W 34/04

    Abschiebungshaft: Höchstdauer der Haft bei Vollstreckung von Untersuchungs- oder

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05
    Die Ausländerbehörde muss daher bereits während der Strafhaft alles ihr Mögliche unternehmen, um die Abschiebung des Betroffenen so vorzubereiten, dass diese jedenfalls unverzüglich nach Ende der regulären Vollzugsdauer der Strafhaft durchgeführt werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.03.2004, 3 W 34/04, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 3 Wx 295/96
    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05
    Abschiebungshaft kann in einem solchem Fall nur dann angeordnet werden, wenn sich die Ausländerbehörde zuvor vergeblich darum bemüht hat, gem. § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.1998, 11 Wx 42/98, InfAuslR 1998, 463 ff mit Hinweis auf OLG Düsseldorf NVwZ 1997, 517).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05
    Abschiebungshaft ist nur dann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, wenn die Ausländerbehörde alles ihr Mögliche unternimmt, um entweder die Abschiebungshaft zu vermeiden oder diese auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 2796 unter III.3).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.1998 - 11 Wx 42/98
    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05
    Abschiebungshaft kann in einem solchem Fall nur dann angeordnet werden, wenn sich die Ausländerbehörde zuvor vergeblich darum bemüht hat, gem. § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.1998, 11 Wx 42/98, InfAuslR 1998, 463 ff mit Hinweis auf OLG Düsseldorf NVwZ 1997, 517).
  • LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht einer sich ohne Visum in Deutschland

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet es in solchen Fällen, die Verbüßung der Strafhaft abzuwarten und den Betroffenen danach in Abschiebungshaft zu nehmen, es sei denn, die Ausländerbehörde hat sich zuvor vergeblich darum bemüht, gemäß § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 02.08.2005, 3 W 85/05; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.06.2007, 11 Wx 77/07, zitiert nach Juris).
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