Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.09.1991

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 3 W 85/91   

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https://dejure.org/1991,7784
OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,7784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,7784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,7784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 416
  • Rpfleger 1992, 60
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    "In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob durch die Kostenentscheidung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz neben der Gerichtsgebühr auch die gerichtlichen Auslagen erfasst sind, streitig (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1992, 108-109 und OLG Celle JurBüro 1994, 237 jeweils mit Anmerkung Mümmler).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.09.1991 - 3 W 85/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,11852
OLG Hamburg, 02.09.1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,11852)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,11852)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 1991 - 3 W 85/91 (https://dejure.org/1991,11852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1992, 479
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 13 W 82/08

    Pflicht eines Abmahnenden zur Nachfrage beim Verletzen vor einer Klageerhebung

    Eine solche ist beispielsweise angenommen worden für den Fall, dass die Antwort des Abgemahnten, der eine wenn auch unzureichende - Verpflichtungserklärung anbietet, offensichtlich auf Missverständnissen beruht, die durch die Vorkorrespondenz entstanden sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 2. September 1991 - 3 W 85/91, MünchKommUWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 132), oder der Schuldner eine Vertragsstrafe verspricht, die inhaltlich von der geforderten abweicht, er ansonsten aber zum Ausdruck bringt, dass er eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will (KG, Beschluss vom 3. Oktober 1986 - 5 W 4195/86).
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