Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,68814
OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16 (https://dejure.org/2016,68814)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 W 869/16 (https://dejure.org/2016,68814)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 W 869/16 (https://dejure.org/2016,68814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,68814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 22.11.2006 - 8 W 202/06

    Prozesskosten: Erstattung der Mehrkosten bei Anwaltswechsel in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1998 - 22 W 1/98
    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • OLG Koblenz, 28.01.2002 - 14 W 52/02

    Ersatz der Mehraufwendungen bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Es entspricht im Übrigen dem, was der Bundesgerichtshof ansonsten zur Regel des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO annimmt (insbesondere Rn. 14 f zu IV ZB 3/12).
  • OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 61/12

    Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Nötig ist deshalb, dass die Parteien und der Streitgegenstand des Beweis- und des Klageverfahrens identisch sind (BGH zu VIII ZB 61/12, Rn. 9).
  • OLG Hamm, 01.01.2014 - 25 W 281/13

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • OLG Celle, 07.09.2015 - 2 W 194/15

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge Anwaltswechsel nach Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
  • OLG München, 15.03.2016 - 11 W 414/16

    Keine Anrechnung der außergerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren auf das

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Dort hat man vor etwa 6 Monaten entschieden, dass die Kosten auch der zweiten Verfahrensgebühr erstattungsfähig sind (11 W 414/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht