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   OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02   

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https://dejure.org/2002,6101
OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02 (https://dejure.org/2002,6101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.06.2002 - 3 W 89/02 (https://dejure.org/2002,6101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 3 W 89/02 (https://dejure.org/2002,6101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung; Unterbringungsgutachten eines Orthopäden; Verzicht auf Verfahrenspfleger wegen Gefahr in Verzug; Konkrete Feststellungen der Unterbringungsvoraussetzungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Unterbringung

  • Judicialis

    PsychKG § 11 Abs. 1; ; FGG § 67; ; FGG § 68 b; ; FGG § 69 f Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 70 b; ; FGG § 70 h Abs. 1

  • psychiatrierecht.de

    Einstweilige Unterbringung unrechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen Zeugnisses eines Orthopäden ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie veranlassen?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Wie der Senat im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden hat, bleibt die sofortige weitere Beschwerde vielmehr mit dem Ziel einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme zulässig (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131 und 2432; Senat, etwa FamRZ 2000, 303, jew.m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Zumindest muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/ Kayser, FG 14. Aufl. § 69 f Rdnr. 6, § 68 b Rdnr. 6).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Wie der Senat im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden hat, bleibt die sofortige weitere Beschwerde vielmehr mit dem Ziel einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme zulässig (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131 und 2432; Senat, etwa FamRZ 2000, 303, jew.m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Wie der Senat im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden hat, bleibt die sofortige weitere Beschwerde vielmehr mit dem Ziel einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme zulässig (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131 und 2432; Senat, etwa FamRZ 2000, 303, jew.m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1998 - 3 W 71/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Die Kostenerstattung bei einer auf sofortige Beschwerde hin erfolgten Aufhebung, der die hier erfolgte Feststellung der Rechtswidrigkeit gleichzusetzen ist, richtet sich nach § 13 a Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 1999 - 3 W 66/99 - und vom 25. März 1998 - 3 W 71/98 - Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 l).
  • BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97

    Angemessene Vergütung eines Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
    Zumindest muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/ Kayser, FG 14. Aufl. § 69 f Rdnr. 6, § 68 b Rdnr. 6).
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