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   OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15   

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OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15 (https://dejure.org/2015,33017)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.09.2015 - 3 W 89/15 (https://dejure.org/2015,33017)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. September 2015 - 3 W 89/15 (https://dejure.org/2015,33017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und Anwesenheitsrecht des Auskunftsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil und Auskunftspflicht des Erben - Hat der Pflichtteilsberechtigte in jedem Fall ein Anwesenheitsrecht bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses?

Besprechungen u.ä.

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzanmerkung)

    Fehlende Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten bei Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner kein Privatverzeichnis vorzulegen, sondern Auskunft durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses zu erteilen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2013, § 888 Rn. 3 zum Stichwort "Auskunft" m.w.N.).

    Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).

    Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).

    Soweit etwas anderes dann gilt, wenn bereits aufgrund der zwischen den Parteien unstreitigen Sachlage offenkundig ist, dass die dem Gläubiger gegebenen Auskünfte unglaubhaft oder unvollständig sind, oder aber die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10, nach Juris), sind dahingehende Umstände vom Beschwerdegegner noch nicht einmal im Ansatz dargetan worden.

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Welchen Anforderungen ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB zu genügen hat, ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).

    Maßstab hierfür ist, welche naheliegenden Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (s. nochmals OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014, Az. 2 W 495/13; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011, Az. 5 W 312/10; jeweils nach Juris und m.w.N.).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

    Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass andere Einwendungen und Einreden als die der Erfüllung, namentlich der Einwand der Unzumutbarkeit und/oder Unbilligkeit, nicht im Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden können, sondern mithilfe der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen sind (BGH, Beschluss vom 07. April 2005, Az. I ZB 2/05; OLG Köln, Beschluss vom 29. August 2008, Az. 2 W 66/08; jeweils nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03

    Nachlassverzeichnis - Ergänzungsanspruch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Hinsichtlich des Anwesens selbst hat er auf ein aktuelles Wertgutachten eines Sachverständigen zurückgegriffen, dessen Bewertung zudem durch den später beim Verkauf erzielten Erlös bestätigt worden ist (wobei der Notar auch dieses Rechtsgeschäft beurkundet hat); ganz generell ist zu berücksichtigen, dass Wertgutachten zu diesem Zeitpunkt ohnehin nur einen sehr eingeschränkten praktischen Nutzen besitzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Juli 2004, Az. 1 U 206/03, nach Juris).
  • KG, 18.12.1995 - 12 U 4352/94

    Recht zur Anwesenheit bei Erstellung des Nachlassverzeichnisses ; Anforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Dieses Recht dient indes - jedenfalls primär - dazu, dem Berechtigten bei einer erstmaligen Sichtung und Bewertung des gegenständlichen, sich nicht selten im Bestand und Wert fortlaufend verändernden Nachlasses eine unmittelbare Kontrolle und Mitwirkung zu ermöglichen (vgl. die gesetzgeberische Begründung zur Regelung des § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB: Protokolle zum BGB, Bd. 5, 1899, S. 520 f.; vgl. auch KG, Beschluss vom 18. Dezember 1995, Az. 12 U 4352/94, nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen: Einwand der Verjährung des der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Hinsichtlich des titulierten Anspruchs des Beschwerdegegners auf Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses nach dem Ableben der G. P. entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass dieser eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat, die im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (Senat, Beschluss vom 23. April 2003, Az. 3 W 78/03 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass andere Einwendungen und Einreden als die der Erfüllung, namentlich der Einwand der Unzumutbarkeit und/oder Unbilligkeit, nicht im Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden können, sondern mithilfe der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen sind (BGH, Beschluss vom 07. April 2005, Az. I ZB 2/05; OLG Köln, Beschluss vom 29. August 2008, Az. 2 W 66/08; jeweils nach Juris).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15
    Der Auskunftsanspruch des Beschwerdegegners ist allerdings durch die Beschwerdeführerin durch Vorlage der notariellen Nachlassverzeichnisse vom 27. Mai 2013 und vom 29. Mai 2015 in hinreichender Weise erfüllt worden (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren s. BGH, Beschluss vom 03. Juli 2008, Az. I ZB 87/06, nach Juris).
  • OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17

    Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses i.S. von

    Insbesondere dann, wenn der Notar den Auskunftsverpflichteten schon bei anderer Gelegenheit auf die Pflicht zur bestmöglichen Mitwirkung bei der Erstellung des Verzeichnisses und zu wahrheitsgemäßen sowie vollständigen Angaben hingewiesen und belehrt habe und er auch keinen weiteren Aufklärungs- und/oder Erläuterungsbedarf sehe, stelle sich das Bestehen auf der Anwesenheit des Auskunftsverpflichteten im Beurkundungstermin als nutzlose Förmelei dar (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 W 89/15 = ZErb 2015, 346; zustimmend Müller, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, 43. Edition Stand 15.06.2017, § 2314 Rdn. 24 m.w.Nachw.) ebenso auch Burandt/Rojahn/Müller, Erbrecht, 2 Aufl. 2014, 3 2314 BGB Rdn. 38).
  • OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zwar kommt, wäre dem Pflichtteilsberechtigten sein "begehrtes" Anwesenheitsrecht verwehrt worden, eine Erfüllungswirkung des Verzeichnisses nicht in Betracht und ist die Aufnahme des Verzeichnisses zu wiederholen (OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2021 ‒ I-23 W 50/20, juris Rn. 13 a.E. = ErbR 2021, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2020 ‒ I-5 W 19/20, juris Rn. 18-20 = MDR 2020, 609 = ErbR 2020, 511; MünchKomm/Lange, a.a.O., § 2314 Rn. 42; einschränkend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 ‒ 3 W 89/15, juris Rn. 13 kein Anwesenheitsrecht, wenn Sichtung und Prüfung im Wesentlichen abgeschlossen sind).
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