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   OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93   

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https://dejure.org/1993,8961
OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93 (https://dejure.org/1993,8961)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.03.1993 - 3 W 9/93 (https://dejure.org/1993,8961)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. März 1993 - 3 W 9/93 (https://dejure.org/1993,8961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländerrecht; Vorwirkungen; Schutz der Ehe; Pflicht des Staates; Nasciturus

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 25.03.1991 - 3 W 20/91

    Legalisierung; Personaldokumente; Aufenthaltsbeendigung; Heiratsabsicht;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93
    Die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen entfaltet keine aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen in Ansehung des Schutzes der Familie nach Art. 6 I , II GG oder der Pflicht des Staates aus Art. 2 II , 1 I GG , sich schützend vor den nasciturus zu stellen (vgl B d Senats vom 25.3.1991 - 3 W 20/91 - BVerfG, InfAuslR 1993, 10f).
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93
    Die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen entfaltet keine aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen in Ansehung des Schutzes der Familie nach Art. 6 I , II GG oder der Pflicht des Staates aus Art. 2 II , 1 I GG , sich schützend vor den nasciturus zu stellen (vgl B d Senats vom 25.3.1991 - 3 W 20/91 - BVerfG, InfAuslR 1993, 10f).
  • OVG Saarland, 11.09.1991 - 3 W 52/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung; Ausländerrecht;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93
    Ausländerrechtlich zu beachtende Vorwirkungen aus dem Schutz der Ehe nach Art. 6 I GG liegen nur dann vor, wenn die Eheschließung des ausländischen mit dem deutschen Ehegatten unmittelbar bevorsteht (vgl etwa B d Senats vom 11.9.1991 - 3 W 52/91 -).
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Nach Auffassung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.1993 - 3 W 9/93 - und vom 25.2.1991 - 3 W 20/91 -, beide in juris) Sie schließt daher die Beendigung des Aufenthalts des werdenden Vaters - heute über § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG - nicht per se aus.
  • VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Drohende Abschiebung nach

    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • VG Oldenburg, 12.08.2003 - 12 B 2841/03

    Antrag auf Erteilung einer Duldung eines Ausländers; Durchsetzung der

    Ob dem Antragsteller bereits im Hinblick auf seine nichteheliche Vaterschaft eines noch ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen in Ansehung des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG zugute kommen (bejahend: VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 2001 - 7 K 2060/01 -, InfAuslR 2002, 38; VG Greifswald, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 2 B 3/97 -, juris, und Beschluss vom 24. Juni 1994 - 2 B 910/94 -, NVwZ-RR 1995, 543 = FamRZ 1995, 232; VG München, Beschluss vom 2. Dezember 1991 - M 7 E 91.4601 -, FamRZ 1992, 311; verneinend: Thüringer OVG, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 ZEO 1229/97 - EzAR 632 Nr. 30; OVG Saarland, Beschluss vom 25. März 1993 - 3 W 9/93 -, juris; Beschluss vom 25. März 1991 - 3 W 20/91 -, juris, und Beschluss vom 25. Februar 1991 - 3 W 20/01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 18 B 9/91 -, FamRZ 1991, 250; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 55 Rdnr. 12) kann die Kammer vorliegend offen lassen.
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    wohl OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.03.1993 -3 W 9/93-, m.w.N. (juris); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 -17 B 622/00- (juris); Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2004 -3 BS 285/04-, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 01.02.2006 -24 CE 06.265- (juris).
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