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   OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91   

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https://dejure.org/1991,2739
OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91 (https://dejure.org/1991,2739)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.10.1991 - 3 WF 106/91 (https://dejure.org/1991,2739)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 1991 - 3 WF 106/91 (https://dejure.org/1991,2739)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; Sachverständigengutachten; Erziehungsfähigkeit der Eltern; Kinderpsychologisches Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; Sachverständigengutachten; Erziehungsfähigkeit der Eltern; Kinderpsychologisches Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1672

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 192
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).

    Zwar trifft es zu, daß Egon Schneider (NJW 2008, 491 [492]; vgl. auch OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]) die Auffassung vertritt, daß ein Richter, welcher in seiner dienstlichen Äußerung nicht auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingehe, sich damit weigere, den Sachvortrag des Ablehnenden zur Kenntnis zu nehmen "und zu würdigen".

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
  • BFH, 28.09.2022 - X B 168/21

    Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis

    (1) Zwar ist in einzelnen Entscheidungen eine dienstliche Äußerung, in der sich der abgelehnte Richter mit keinem Wort zu dem Tatsachenvortrag im Ablehnungsantrag äußert, als zusätzliches Indiz für das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit angesehen worden (vgl. z.B. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.10.1991 - 3 WF 106/91, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1992, 192, unter 1.d).
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