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   OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03   

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https://dejure.org/2003,11451
OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,11451)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,11451)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3 WF 153/03 (https://dejure.org/2003,11451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Terminsverlegung; Grundsatz der Unanfechtbarkeit der Entscheidungen über Terminsverlegungen; Anforderung an die Substantiierungspflicht bei Antrag auf Terminsverlegung

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 4; ; ZPO § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 4; ZPO § 252
    Rechtsmittel gegen Versagung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Anerkannt ist allerdings, dass ein Rechtsmittel ausnahmsweise dennoch in analoger Anwendung von § 252 ZPO zulässig ist, wenn die Entscheidung gegen Grundprinzipien des fairen Verfahrens oder das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf rechtliches Gehör verstößt oder sich die Entscheidung als Rechtsverweigerung darstellt ( vgl. BverfG MDR 1981, 470; BverfGE 5, 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8.5.1996, A 2 S 71/96; VHG Kassel MDR 1996, 638; BSG MDR 1996, 637, Zöller/ Greger, ZPO, 23.Auflage, § 227 Rn 28).

    Das ist hier aber, weil die Verteidigung ausreichend vorbereitet werden konnte und auch musste ( vgl. dazu BVerfG MDR 1981, 470) und auch die Terminsvertretung gesichert werden konnte, nicht der Fall.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz wird verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht (zB: BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.1996 - A 2 S 71/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Anerkannt ist allerdings, dass ein Rechtsmittel ausnahmsweise dennoch in analoger Anwendung von § 252 ZPO zulässig ist, wenn die Entscheidung gegen Grundprinzipien des fairen Verfahrens oder das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf rechtliches Gehör verstößt oder sich die Entscheidung als Rechtsverweigerung darstellt ( vgl. BverfG MDR 1981, 470; BverfGE 5, 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8.5.1996, A 2 S 71/96; VHG Kassel MDR 1996, 638; BSG MDR 1996, 637, Zöller/ Greger, ZPO, 23.Auflage, § 227 Rn 28).
  • BVerwG, 25.11.1991 - 5 B 129.91

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Grundsatzes - Nichtvertagung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Denn das reine Anwesenheitsinteresse eines Verfahrensbeteiligten wird durch das Recht auf rechtliches Gehör nicht geschützt (BVerwG Beschl.v. 26.10.1989 - BVerwG 8 B 36/89, - NJW 1990, 2079; Beschl.v. 25.11.1991 - BVerwG 5 B 129/91 -, NJW 1992, 852)..." .
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89

    Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Denn das reine Anwesenheitsinteresse eines Verfahrensbeteiligten wird durch das Recht auf rechtliches Gehör nicht geschützt (BVerwG Beschl.v. 26.10.1989 - BVerwG 8 B 36/89, - NJW 1990, 2079; Beschl.v. 25.11.1991 - BVerwG 5 B 129/91 -, NJW 1992, 852)..." .
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Das allgemeine Prozessgrundrecht auf faires Verfahren verlangt u.a. Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in konkreter Situation (zB: BVerfGE 78, 123, 126).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03
    Wie das Bundesverfassungsgericht auch noch ausführt, kann sich auf Artikel 103 Abs. 1 GG nur berufen, "... wer die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 (10); dahingehend auch VGH Kassel a.a.O).
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