Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41503
OLG Naumburg, 20.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl) (https://dejure.org/2012,41503)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl) (https://dejure.org/2012,41503)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 3 WF 156/12 (Abl) (https://dejure.org/2012,41503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen privater Beziehung zu einem Verfahrensbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen privater Beziehung zu einem Verfahrensbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richter und Anwalt gut befreundet: Kein Befangenheitsgrund!

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl), 3 WF 156/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62574
OLG Naumburg, 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl), 3 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,62574)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl), 3 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,62574)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 3 WF 156/12 (Abl), 3 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,62574)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13

    Besorgnis der Befangenheit: Vertretung des Richters in privaten Angelegenheiten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass persönliche Freundschaft mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei für sich allein, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl); LSG Chemnitz, Beschluss vom 27.09.2011 - L 7 SF 114/11 AB Rz. 5).
  • OLG Rostock, 28.07.2020 - 4 W 26/20

    Befangenheit eines Richters bei Freundschaft zu Prozessbevollmächtigtem

    Nach den Erläuterungen zuvor unter Ziffer 1b) lässt sie sich nicht bereits mit der zwischen dem Einzelrichter und der Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehenden und sicher durchaus als eng zu bezeichnenden Freundschaft begründen; auf deren nähere Modalitäten wie gemeinsame Freizeitaktivitäten bis hin zu gemeinsam verbrachten Urlauben kommt es dabei nicht an (siehe ablehnend zu der Annahme einer Besorgnis der Befangenheit vergleichbar zu dem vorliegenden Fall insbesondere auch OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2012, Az.: 3 WF 156/12: intensive private freundschaftliche Beziehung einer Richterin zu einem Verfahrensbevollmächtigten; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27.09.2011, Az.: L 7 SF 114/11 AB, Rn. 5: enge freundschaftliche Verbundenheit ohne Anhaltspunkte dafür, dass von einer besonders engen persönlichen Beziehung des Richters zur Prozessbevollmächtigten des Gegners vergleichbar einer Ehe oder nahen Verwandtschaft ausgegangen werden kann; Hessisches LSG, Beschluss vom 12.12.2005, Az.: L 9 SF 106/15 AL, Rn. 4: Prozessbevollmächtigter zählt zum engen privaten Freundeskreis des abgelehnten Richters, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 5 KS 11/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei privater Beziehung zu einem

    Ansonsten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter ebenso wie Prozessbevollmächtigte in der Lage sind, ihre berufliche und private Beziehung zu trennen, wozu sie aufgrund ihres Amtes bzw. ihres Berufsstandes ohnehin verpflichtet sind (OLG Rostock, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 W 26/20 -, juris Rn. 11; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 WF 156/12 -, juris; LSG Chemnitz, Beschluss vom 27. September 2011 - L 7 SF 114/11 AB -, juris Rn. 5; vgl. auch LSG Kassel, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - L 9 SF 106/05 AL -, juris Rn. 8; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 42 Rn. 13).
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