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   OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07   

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https://dejure.org/2007,10659
OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07 (https://dejure.org/2007,10659)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 3 WF 229/07 (https://dejure.org/2007,10659)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 3 WF 229/07 (https://dejure.org/2007,10659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Fall einer für unanfechtbar erklärten einstweiligen Anordnung; Versagung einer einstweiligen Anordnung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt ...

  • Judicialis

    ZPO § 620c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 620c
    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Anordnungsverfahren in Unterhaltssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07
    Sie ist hingegen dann nicht statthaft, wenn sich der Antragsteller dagegen wendet, dass die erste Instanz die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO verneint hat (OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38 = OLGR Bamberg, 2003, 297 ff.).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkrafttreten des FamFG und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH Beschluss vom 23.05.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
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