Rechtsprechung
OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen eine Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Fall einer für unanfechtbar erklärten einstweiligen Anordnung; Versagung einer einstweiligen Anordnung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt ...
- Judicialis
ZPO § 620c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 620c
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Anordnungsverfahren in Unterhaltssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dessau-Roßlau, 04.07.2007 - 3 F 231/06
- OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 165
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07
Sie ist hingegen dann nicht statthaft, wenn sich der Antragsteller dagegen wendet, dass die erste Instanz die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO verneint hat (OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38 = OLGR Bamberg, 2003, 297 ff.).
- OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von …
Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38). - OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe …
Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkrafttreten des FamFG und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH Beschluss vom 23.05.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).