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OLG Hamm, 04.12.1990 - 3 WF 342/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten eines Nachhilfeunterrichts ; Schulschwierigkeiten; Sonderbedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1613
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 857
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation
Unregelmäßig im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sei nur der Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen sei und deswegen bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden könne (OLG Braunschweig OLGR 1994, 305; OLG Hamm [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1993, 995; OLG München OLGR 1992, 59; OLG Hamm [5. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 1352; differenzierend OLG Karlsruhe [16. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 1351; OLG Hamm [3. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 857; OLG Hamm [6. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 110; OLG Hamm [9. Senat für Familiensachen] FamRZ 1990, 556; OLG Hamm [10. Senat für Familiensachen] FamRZ 1989, 311; KG [18. Zivilsenat] FamRZ 1987, 306; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 1114;… Göppinger/Wax/Kodal Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 241 ff., 246;… Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 132 f. und Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1613 Rdn. 21). - OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 3 UF 21/05
Nachhilfekosten als angemessener Kindesunterhalt
Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich nämlich bei den Kosten der Nachhilfe im vorliegenden Fall nicht um Sonderbedarf, sondern um regelmäßigen Mehrbedarf (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 770; OLG Hamm FamRZ 1991, 857), der nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann. - OLG Hamm, 22.05.2006 - 6 WF 302/05
Kindesunterhalt: Aufwendungen für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht kein …
Unvorhersehbar ist der Nachhilfeunterricht daher nur dann, wenn er wegen vorübergehender Schulschwierigkeiten oder längerfristiger Erkrankung kurzfristig notwendig wird und keine geeigneten Vorkehrungen für die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners auf Erhöhung des laufenden Kindesunterhalts (gegebenenfalls auch als Mehrbedarf) mehr getroffen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 857; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 770; OLG Köln FamRZ 1999, 531). - OLG Braunschweig, 01.08.1995 - 1 WF 76/94
Bestimmung des Maßes des Barunterhaltsanspruches des Kindes nach der von der …
Sind Schulwierigkeiten bekannt, treten die Kosten für eine Nachhilfe nicht überraschend auf (OLG Hamm FamRZ 1991, 857 [OLG Hamm 04.12.1990 - 3 WF 342/90] ) und sind dann kein Sonderbedarf. - OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 3 UF 40/99 Der Bedarf war danach nicht überraschend aufgetreten und war der Höhe nach in gewissem Rahmen im voraus abschätzbar (vergleiche zur rechtlichen Behandlung von Nachhilfekosten Oberlandesgericht Düsseldorf, FamRZ 1981, 75 f., Oberlandesgericht Braunschweig FamRZ 1995, 1010; Oberlandesgericht Hamm FamRZ 1991, 857; Oberlandesgericht Köln NJW 1999, 295).