Rechtsprechung
   KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18 - 122 Ss 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25347
KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18 - 122 Ss 46/18 (https://dejure.org/2018,25347)
KG, Entscheidung vom 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18 - 122 Ss 46/18 (https://dejure.org/2018,25347)
KG, Entscheidung vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 - 122 Ss 46/18 (https://dejure.org/2018,25347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 77 Abs 2 S 2 OWiG, § 228 StPO, § 229 Abs 1 StPO
    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren; Begriff des beharrlichen Verkehrsverstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bamberg, 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14

    "Einfacher" Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft: Anforderungen an

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - 4 RBs 374/10 [juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 06. März 2014 - 3 Ss OWi 228/14 - [juris]).

    Der vorliegende Rotlichtverstoß ist dabei wertungsmäßig schon vom Bußgeldrahmen her mit einer Geschwindigkeitsübertretung in Höhe von 21 bis 27 km/h ohne weiteres vergleichbar, zumal eine Geschwindigkeitsübertretung ebenso wie ein Rotlichtverstoß in der Regel vom Bestreben des Betroffenen getragen wird, im Straßenverkehr unter Hintanstellung der gesetzlichen Regeln schneller voranzukommen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 06. März 2014 - 3 Ss OWi 228/14 -, [juris]).

  • KG, 22.08.2007 - 3 Ws (B) 429/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbotsverhängung

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    31 Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231, 234 f.; KG, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, [juris]).
  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Eine derartige Gleichsetzung kann - wovon das Amtsgericht zutreffend ausgeht - im Einzelfall aufgrund der Rückfallgeschwindigkeit auch bei einer Unterschreitung des Grenzwertes von 26 km/h der verfahrensgegenständlichen oder aber der früheren Geschwindigkeitsverstöße geboten sein (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 1364/2007 -, [juris]).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    31 Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231, 234 f.; KG, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, [juris]).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Ihm alleine obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NStZ-RR 2004, 238).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. KG, a.a.O.; BayObLG VRs 106, 394 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Auch hierbei ist entscheidend, ob die Beweisaufnahme sich aufdrängt oder zumindest nahe liegt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 542, 543).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 RBs 374/10

    Rotlichtverstoß, Anforderungen, tatsächliche Feststellungen, Zulassung,

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - 4 RBs 374/10 [juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 06. März 2014 - 3 Ss OWi 228/14 - [juris]).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    Darunter ist nur die Aussetzung gemäß § 228 StPO mit der Folge, dass die Hauptverhandlung neu durchgeführt werden muss, nicht auch eine Unterbrechung der Hauptverhandlung i.S.d. § 229 StPO gemeint (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 161, 161).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auszug aus KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18
    (1) Von Beharrlichkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ist auszugehen bei Verkehrsverstößen, die zwar objektiv (noch) nicht zu den groben Zuwiderhandlungen zählen (Erfolgsunwert), die aber durch ihre zeit- und sachnahe wiederholte Begehung erkennen lassen, dass es dem Täter subjektiv an der für die Straßenverkehrsteilnahme notwendigen rechtstreuen Gesinnung und Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer oder mehrerer Vorwarnungen wiederholt verletzt (Handlungsunwert, vgl. zum Ganzen KG, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 -, [juris] und vom 15. Juni 2015 - 3 Ws (B) 207/15 -).
  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

  • KG, 05.12.2011 - 3 Ws (B) 560/11

    Ablehnung eines verspäteten Beweisantrags auf Vernehmung eines Entlastungszeugen

  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    (1) Beharrlich begangen sind Pflichtverletzungen, die ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen (Erfolgsunwert), durch deren wiederholte Begehung der Täter aber zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer oder mehrerer Vorwarnungen verletzt (Handlungsunwert, vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 - und 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, beide juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -, juris).

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 a.a.O.; OLG Bamberg a.a.O.).

  • BayObLG, 11.06.2019 - 202 ObOWi 874/19

    Voraussetzungen für Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verspätung

    Diese Voraussetzungen sind vom Tatrichter im Rahmen der Begründung des Ablehnungsbeschlusses nachvollziehbar darzulegen (st.Rspr.; u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2008 - 2 Ss OWi 864/17 = NZV 2008, 160 = ZfSch 2008, 169 = StraFo 2008, 122 = VRS 114 [2008], 55; 04.05.2010 - 2 RBs 35/10 bei juris und 03.02.2015 - 1 RBs 18/15 = DAR 2015, 275; KG, Beschl. v. 17.04.2018 - 122 Ss 46/18 = VRS 133 [2017], 149).

    Ohne eine solche Prüfung, die sich vorliegend weder aus dem Ablehnungsbeschluss noch aus dem Hauptverhandlungsprotokoll oder den Urteilsgründen ergibt, durfte der Beweisantrag des Betroffenen nicht gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zurückgewiesen werden (KG, Beschluss vom 17.04.2018 - 122 Ss 46/18 = VRS 133 [2017], 149).

  • KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18

    Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb

    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 m.w.N.).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich zum Beispiel einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 3 Ws (B) 273/20 - vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 -, und vom 5. Dezember 2011 - 3 Ws (B) 560/11 - beide juris; Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 -, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht