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   KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19 - 122 Ss 54/19   

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https://dejure.org/2019,34332
KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19 - 122 Ss 54/19 (https://dejure.org/2019,34332)
KG, Entscheidung vom 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19 - 122 Ss 54/19 (https://dejure.org/2019,34332)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 - 122 Ss 54/19 (https://dejure.org/2019,34332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 3 OWiG, § 3 Abs 4a BKatV
    Notwendige Angaben in der Urteilsbegründung bei einer zu Lasten des Betroffenen berücksichtigten Voreintragung im Fahreignungsregister

  • bussgeldsiegen.de

    Getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen dürfen bei Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19
    In Fällen, in denen das Tatgericht sich am Regelsatz nach dem BKat orientiert und diesen lediglich um einen geringfügigen Betrag erhöht, sind Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen jedenfalls dann nicht zwingend erforderlich, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für ein unterdurchschnittliches Einkommen des Betroffenen vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Marz 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1990 - 5 Ss OWi 36/90

    Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO

    Auszug aus KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19
    Beschluss vom 30. November 2010 - 3 Ws (B) 615/10 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 5 Ss (OWi) 36/90 juris).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19
    Da getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, muss das Urteil jedoch grundsätzlich mitteilen, wann eine zum Nachteil des Betroffenen gewertete Bußgeldentscheidung rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH NJW 1993, 3081; Senat,.
  • KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 615/10
    Auszug aus KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19
    Beschluss vom 30. November 2010 - 3 Ws (B) 615/10 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 5 Ss (OWi) 36/90 juris).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).

    Denn getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen dürfen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 a.a.O.).

  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).

    Denn getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen dürfen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 a.a.O.).

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