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   KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21 - 122 Ss 60/21   

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https://dejure.org/2021,34390
KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21 - 122 Ss 60/21 (https://dejure.org/2021,34390)
KG, Entscheidung vom 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21 - 122 Ss 60/21 (https://dejure.org/2021,34390)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 3 Ws (B) 131/21 - 122 Ss 60/21 (https://dejure.org/2021,34390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Annahme, der Betroffene habe einen Rotlichtverstoß begangen, erfordert die gerichtliche Feststellung, dass er die Haltlinie der für ihn geltenden und rotes Licht abstrahlenden Wechsellichtzeichenanlage überfahren hat. 2. Ob er dabei vorsätzlich gehandelt hat, ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Absichtlich bei Rot über die Ampel? - Doppeltes Bußgeld: Wer ca. 10 m vor der Ampel bei Gelb Gas gibt, handelt vorsätzlich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Rot über die Ampel - wann gilt Vorsatz?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 17.02.2015 - 3 Ws (B) 24/15

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß und Absehen vom Regelfahrverbot

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Die bisherige Rechtsprechung des Senates geht davon aus, dass eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes nur dann erfolgen kann, wenn das Tatgericht Feststellungen getroffen hat, mit welcher Geschwindigkeit sich der Betroffene der Lichtzeichenanlage genähert und aus welcher Entfernung zur Haltlinie er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat (ständige Rechtsprechung für alle: Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15).

    c) Die bisherige Rechtsprechung des Senates geht davon aus, dass eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes nur dann erfolgen kann, wenn das Tatgericht Feststellungen getroffen hat, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene sich der Lichtzeichenanlage näherte und aus welcher Entfernung zur Haltlinie er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat (ständige Rechtsprechung für alle: Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 -).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Auch werden an die Urteilsgründe in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren - anders als im Strafverfahren - nicht so hohe Anforderungen gestellt (BGHSt 39, 291), aber dieser Umstand enthebt das Tatgericht nicht davon, die Beweismittel und die sich aus deren Würdigung ergebenden tatsächlichen Feststellungen in den Urteilsgründen darzustellen.
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Auch allein aus der Dauer des Rotlichtverstoßes darf ohne weitere belastbare Anzeichen nicht auf ein vorsätzliches Handeln geschlossen werden (Senat DAR 2004, 594 = VRS 107, 213).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Solche können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1984, 17 m.w.N.).
  • KG, 16.01.2006 - 3 Ws (B) 582/05

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Begründungserfordernis bei

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Die einer vorsätzlichen Begehungsweise entgegenstehenden Umstände, dass der Fahrer einer Fehleinschätzung unterlegen sein könnte, er werde die Haltlinie noch vor dem Umspringen der Ampel auf Rot passieren (Senat DAR 2006, 158 = VRS 111, 145) oder dass er infolge Unaufmerksamkeit das Gelb- und anschließende Rotlicht erst so spät bemerkt haben könnte, dass er das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie hat anhalten können, bedürfen nur im Falle belastbarer Anzeichen der gerichtlichen Aufklärung und Berücksichtigung.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21
    Denn der Tatrichter kann davon ausgehen, dass ein Fahrer grundsätzlich die gut sichtbare Ampelanlage mit der in § 37 Abs. 2 Satz 1 StVO bestimmten Farbfolge im Blick hat (vergleichbar mit den ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen, dazu BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96, BGHSt 43, 242) und von einer bereits gelbes Licht abstrahlenden Lichtzeichenanlage nicht überrascht wird, es sei denn, die Hauptverhandlung ergibt konkrete gegenteilige Anhaltspunkte.(Rn.12).
  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Dies findet, da im Rahmen der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung des Rechtsbeschwerdesenates nur die Urteilsgründe maßgeblich sind, keine Berücksichtigung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - 3 Ws (B) 131/21 -, juris; vom 4. Juni 2021 - 3 Ws (B) 125/21 -).
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