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   KG, 15.04.2005 - 2 Ss 56/05 - 3 Ws (B) 132/05   

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KG, 15.04.2005 - 2 Ss 56/05 - 3 Ws (B) 132/05 (https://dejure.org/2005,19692)
KG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 2 Ss 56/05 - 3 Ws (B) 132/05 (https://dejure.org/2005,19692)
KG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 2 Ss 56/05 - 3 Ws (B) 132/05 (https://dejure.org/2005,19692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Kriterien zur Bestimmung der Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% ist regelmäßig Vorsatz anzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 596
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und seine Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschl. v. 22.9. 2004 - 3 Ws (B) 418/04 m.w. Nachw.).

    Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbots gleichfalls nicht (vgl. Senat, Beschlüsse v. 22.9. 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - und 20.2.2004 3 Ws (B) 574/03).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Dies indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 I 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241 [247] und 38, 125 [134] ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Dies indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 I 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241 [247] und 38, 125 [134] ).
  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04

    Aufhebung eines Gebots- oder Verbotszeichen: Ahndbarkeit bereits begangener

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Wer die ihm bekannte erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, handelt - jedenfalls bei Überschreitung von mehr als 50% (vgl. Senat, Beschlüsse v. . 3.2005 - 3 Ws (B) 551/04 -, 21.4.2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 17.4.2002 - 3 Ws (B) 118/02) regelmäßig vorsätzlich, weil einem Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der vorbeiziehenden Umgebung sowie der Fahrgeräusche bewusst wird.
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (Senat, Beschl. v. 17.4. 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 [230]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. Nachw.).
  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Annahme von Vorsatz bei

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Um noch von fahrlässigem Handeln auszugehen, hätte es daher der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. Senat, VRS 107, 316).
  • KG, 20.02.2004 - 3 Ws (B) 574/03

    Gerichtliche Bestimmung des Wirksamwerdens eines Fahrverbots:

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbots gleichfalls nicht (vgl. Senat, Beschlüsse v. 22.9. 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - und 20.2.2004 3 Ws (B) 574/03).
  • KG, 06.11.2000 - 3 Ws (B) 536/00
    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
    Auf die genaue Kenntnis der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es für eine vorsätzliche Begehungsweise dagegen nicht an (vgl. Senat, Beschlüsse v. 6.11.2000 - 3 Ws (B) 536/00 - und 13.9.1999 - 3 Ws (B) 462/99).
  • KG, 25.05.1998 - 3 Ws (B) 225/98
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    Der Betroffene hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auch um 41 km/h überschritten, woraus sich ein beweiskräftiges Indiz für seine Kenntnis von der gefahrenen Geschwindigkeit ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 OWi 3 SsBs 51/14; OLG Koblenz [2. StrS], Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09 [in NZV 2010, 212 nur teilweise abgedruckt]; KG NZV 2005, 596; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 249; OLG Celle NZV 2011, 618).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    aa) Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, namentlich der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein vorsätzliches Handeln des Betroffenen geschlossen hat (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 19. Februar 2021, 1 OLG 53 Ss-OWi 864/20; Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 [264/20]; Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 [220/20]; Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 [193/20]; jeweils m. w. N.; so auch BGH DAR 1997, 497; KG NZV 2004, 598; VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Denn der Betroffene hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 52 km/h überschritten, woraus sich ein beweiskräftiges Indiz für seine Kenntnis von der gefahrenen Geschwindigkeit ergab (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 OWi 3 SsBs 51/14; OLG Koblenz [2. StrS], Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09 [in NZV 2010, 212 nur teilweise abgedruckt]; KG NZV 2005, 596; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 249; OLG Celle NZV 2011, 618).

    Die Grenze zu besonders massiven, "qualifizierten" Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen im Normalfall allein aus ihrem objektiven Ausmaß auf eine vorsätzliche Tatbegehung geschlossen werden kann, liegt im außerörtlichen Bereich bei einer absoluten Überschreitung um 40 km/h (vgl. Senat a.a.O.; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ 2000, 58; Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09 [juris, Rdn. 27]), alternativ bei einer relativen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mindestens 50 % (vgl. KG NZV 2005, 596; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 249; OLG Celle NZV 2011, 618 [ab 45 %]; OLG Brandenburg VRS 127 [2014], 41).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Es ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, wie der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein bewusstes und gewolltes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schließt (st. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler: Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 (264/20) Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 (220/20); Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 (193/20) Beschluss vom 6. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 286/20 (178/20) siehe auch KG NZV 2004, 598; KG VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52).
  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    Als grobe Pflichtverletzung i.S. der §§ 25 Abs. 1 S. 1 StVG , 4 Abs. 1 S. 1 BKatV indiziert eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann die Verhängung eines Fahrverbots, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO aus Gründen des Lärmschutzes und nicht der Verkehrssicherheit angeordnet ist (Anschluss an KG VRS 109, 132/133).

    cc) Auch die heute alltägliche Verkehrssituation einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO aus Lärmschutzgründen und nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Autobahnen angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begründet selbst dann keine eine Privilegierung rechtfertigende atypische Fallkonstellation, wenn die Umgebung für den nicht ortskundigen Autofahrer den Grund für die Lärmschutzmaßnahme nicht ohne weiteres erkennen lässt (KG VRS 109, 132/133) oder - wie hier - zusätzlich bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung über einen längeren Streckenverlauf vorausgegangen war.

  • OLG Bamberg, 19.06.2013 - 3 Ss OWi 474/12

    Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Indizien

    Schon aufgrund der über seinen Verteidiger für den Betroffenen abgegebenen Erklärung, " m it d e m Mo t o r rad no c h n icht v e rt ra u t" gewesen und " au f d ies e r Fa h rt d i e B e sc h le un i g u n g de s Fa hr z eu g s au s p ro b ie r en " zu wollen, weshalb der Betroffene " e r heb l i ch Ga s" gegeben habe, kann nach Auffassung des S en a ts am Vorliegen der für die Annahme eines jedenfalls bedingten Tatvorsatzes notwendigen kognitiven und voluntativen Vorsatzelemente kein vernünftiger Zweifel bestehen (vgl. hierzu z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.10.2010 - 3 Ss OWi 1704/10 = DAR 2010, 708 = zfs 2011, 50 = SVR 2011, 76 = OLGSt StPO § 267 Nr. 23 = VRR 2010, 472 m. Anm. G ieg [für vorsätzliche Nichteinhaltung des Mindestabstandes]), zumal selbst unter Zugrundelegung der außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundesstraßen nach § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hier noch eine Überschreitung um erhebliche 87 % erreicht wurde (vgl. insoweit etwa OLG Celle NZV 2011, 618 f.; OLG Braunschweig DAR 2011, 406 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 [bei juris]; OLG Jena DAR 2008, 35 ff. und KG NZV 2005, 596 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Es wird aber kaum zu beanstanden sein, wenn das Tatgericht aus objektiven Umständen, wie beispielsweise eine besonders erhebliche Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein bedingt vorsätzliches oder sogar bewusstes und gewolltes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schließt (vgl. KG NZV 2004, 598; KG VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; Thüringer OLG VRS 111, 52).
  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Anzunehmen ist Vorsatz zudem bei einer relativen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mindestens 50 % (vgl. KG NZV 2005, 596; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 249; OLG Celle NZV 2011, 618 [ab 45 %]; OLG Brandenburg VRS 127 [2014], 41).
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Hieran ändert für sich genommen auch die ergänzende Feststellung des Amtsgerichts nichts, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende Verkehrszeichen "vor der Messstelle nicht mehrfach wiederholt worden" sei, zumal die unmittelbar vorausgehende Erwägung, wonach auch zu berücksichtigen gewesen sei, "dass die äußeren Umstände nicht zwingend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hindeuteten" , sondern "diese (...) 'lediglich' eingerichtet worden" sei, "um Anwohner vor Unfallgefahren oder übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen" , für den Senat nicht nachzuvollziehen ist (zur Frage eines Augenblicksversagens bei einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung vgl. im Übrigen OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 sowie schon KG VRS 109, 132 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2007 - 2 Ss OWi 223/07

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wartepflicht des

    Das Urteil verletzt insbesondere die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht und führt im Ergebnis dazu, den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör zu beeinträchtigen, da er sich nicht zur Sache einlassen konnte (vgl. KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 Ss 56/05 -, zit. nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 2007, S. 184).
  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

  • OLG Koblenz, 01.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 99/17

    Überzeugung von der Eichung eines Messgeräts durch aufgebrachte Eichsiegel

  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • KG, 20.07.2021 - 3 Ws (B) 175/21

    Erfordernis einer kritischen Würdigung der vom Betroffenen behaupteten

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.03.2015 - 342 OWi 831/14

    Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

  • KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09

    Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd

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