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   KG, 07.06.2021 - 3 Ws (B) 143/21 - 162 Ss 114/20   

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https://dejure.org/2021,34887
KG, 07.06.2021 - 3 Ws (B) 143/21 - 162 Ss 114/20 (https://dejure.org/2021,34887)
KG, Entscheidung vom 07.06.2021 - 3 Ws (B) 143/21 - 162 Ss 114/20 (https://dejure.org/2021,34887)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 3 Ws (B) 143/21 - 162 Ss 114/20 (https://dejure.org/2021,34887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG, § 139 Abs 1 S 1 ZPO
    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Anhaltspunkten für Erkrankung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverhandlung - krankheitsbedingte Verhinderung - Vorlage ärztlichen Attest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2
    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Danach muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2021 - 3 Ws (B) 143/21 -, juris; vom 29. März 2021 - 3 Ws (B) 70/21 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 344 Rn. 20 f. m.w.N.).

    Bei einer Erkrankung ist es erforderlich, die Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die daraus zur Terminzeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen darzulegen, die eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unmöglich gemacht haben oder unzumutbar erscheinen lassen, und dass dies dem Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt war oder im Rahmen seiner Aufklärungspflicht hätte bekannt sein müssen (ständige Rspr.: Senat, Beschlüsse vom 15. November 2021 a.a.O.; vom 14. Juli 2021 - 3 Ws (B) 186/21 - 7. Juni 2021 a.a.O.; vom 24. Juli 2020 - 3 Ws (B) 166/20 - vom 7. Dezember 2020 - 3 Ws (B) 302-303/20 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 74 Rn. 29).

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